Gebäudereiniger-Handwerk ersucht Bundesregierung: Geringfügig Beschäftigte sollten pandemiebedingt auch 2022 wieder mehr arbeiten dürfen
(Berlin) - In den Pandemiejahren 2020 und 2021 hat die Bundesregierung richtigerweise per Sonderregelung erlaubt, dass geringfügig Beschäftigte wegen der außergewöhnlichen Corona-Umstände nicht nur an drei, sondern an vier (2021) bzw. sogar an fünf (2020) Kalendermonaten mehr arbeiten und demnach auch mehr als die starre 450-Euro-Grenze verdienen dürfen. Dies ist eine Regelung, die Beschäftigten sowie der Flexibilität von Unternehmen in Krisenzeiten entgegenkommt. Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) regt aufgrund der sich zuspitzenden Corona-Situation daher an, diese Regelung auch für das Jahr 2022 zu reaktivieren. Hierzu erklärt Thomas Dietrich, Bundesinnungsmeister des Gebäudereiniger-Handwerks:
"Die coronabedingte Situation hat auch aktuell wieder erhebliche Auswirkungen auf die Verfügbarkeit von Arbeitskräften. Gerade personalintensive Branchen wie die Gebäudereinigung sind aufgrund massiv steigender Inzidenzen gekennzeichnet von hohen Krankenständen und einer großen Zahl von Quarantäneanordnungen.
Dies bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Ausführungen von Reinigungsaufträgen, gerade in systemrelevanten Bereichen wie der Krankenhaus-, Pflege- oder Seniorenheimreinigung.
Daher ersuchen wir die Bundesregierung, wie in den vorangegangenen Pandemiejahren flexible Möglichkeiten zum Ausgleich von ausfallenden Beschäftigten zu schaffen.
Die 2020 und 2021 praktizierte Regelung der zeitlich erweiterten Einsatzmöglichkeiten für kurzfristige Beschäftigungen hat sich als sinnvoll erwiesen und wäre erneut ein wirksames, erprobtes und unbürokratisches Instrument gegen einen drohenden Arbeitskräfteausfall."
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks
Christopher Lück, Geschäftsführer Politik und Kommunikation
Kronenstr. 55-58, 10117 Berlin
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