Gebäudereiniger bekennen sich zum tariflichen Mindestlohn
(Berlin) - Die Arbeitgeber des Gebäudereiniger-Handwerks haben ein abschlussfähiges Angebot für die 600.000 Beschäftigten der Branche vorgelegt. Die Arbeitgeber boten 3 Prozent für eine Laufzeit von 2 Jahren an. Der aktuell gültige Mindestlohntarifvertrag läuft zum 31. Dezember 2015 aus. "Wir wollen die Verhandlungen zügig zur Einigung bringen. Wir sind gerne bereit, über eine Tariferhöhung zu reden, die zur allgemeinen Wirtschaftsentwicklung passt", sagte der Vorsitzende der Tarifkommission des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks, Thomas Conrady, am Donnerstag, 10. September 2015, nach der dritten Verhandlungsrunde in Berlin.
Die Forderung der IG BAU von bis zu 9,4 Prozent nannte Conrady völlig überzogen. "Ein Lohnplus der geforderten Höhe ist unangemessen. Wir zahlen seit Jahren freiwillig einen tariflichen Mindestlohn, der z. B. in Westdeutschland deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Mehr als die 3 Prozent, die wir bieten, ist nicht drin."
Der Innungsverband lehnt den Wunsch der IG BAU strikt ab, in den Verhandlungen über einen Tarifvertrag gegen angebliche "Leistungsverdichtung" in der Branche zu reden. "Das Gerede vom Turbo-Putzen ist eine Mär. Wir zwingen niemanden, 240 Schreibtische in einer Stunde zu reinigen oder 500 Papierkörbe zu leeren, wie es die IG BAU behauptet."
Conrady sagte weiter: "Unsoziales Verhalten kann man uns als Verband nicht vorwerfen. Wir haben den Mindestlohn eingeführt, als die Politik noch darüber diskutierte. Mit diesem Angebot bekennen wir uns erneut zu einem eigenen tariflichen Mindestlohn."
Die Tarifverhandlungen werden am 13. Oktober 2015 in Köln fortgeführt.
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