Gebäudeenergiegesetz - vereinheitlichen, aber nicht verteuern / Verband Wohneigentum: Prinzip Wirtschaftlichkeit ernst nehmen
(Berlin/Bonn) - Im Referentenentwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), vorgelegt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und vom Bundesministerium Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) sieht der Verband Wohneigentum e.V. zwar begrüßenswerte positive Ansätze wie die Vereinheitlichung der drei unabhängig voneinander entstandenen Gesetze EnEG, EnEV und EEWärmeG. Aber er warnt vor Gefahren für Bauherren von Neubauten und für Eigentümer selbstgenutzten Wohneigentums im Bestand.
Vor allem die noch offene Definition des Standards "Niedrigstenergiegebäude" für privates Wohneigentum und die Festlegung der sogenannten Primärenergiefaktoren per Verordnung sind mögliche Kostentreiber.
Referenzstandard
Der GEG-Entwurf geht in mehreren Schritten vor. So soll der Referenzstandard für neu zu errichtende Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand ab dem Jahr 2019 auf "KfW 55" festgelegt werden. Für den privaten Wohnungsbau soll der maßgebliche Standard bis 2021 geregelt werden. "KfW-Effizienzhaus-Standard 55 für private Bauherren ist wirtschaftlich schlicht nicht realisierbar", so Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum in der Anhörung am 31. Januar 2017 in Berlin.
"Im Vorfeld der Festlegung neuer Standards muss eine Folgeabschätzung hinsichtlich der Kostenentwicklung des Bauens und Wohnens vorgelegt werden", fordert Jost. Außerdem sei sicherzustellen, dass der Standard nicht ein Faktor ist, der zu ständiger Revision und Verschärfung von Bau- und Sanierungsauflagen, das heißt auch zur Verteuerung des Neubaus, führen darf.
Der vorgelegte Gesetzesentwurf gewährt der öffentlichen Hand eine Vielzahl von Ausnahmen. Im Hinblick auf die noch zu definierenden Standards für die privaten Bauherren, sei es im Neubau oder auch bei grundlegender Sanierung von Bestandsimmobilien, stellt sich ebenfalls die Frage nach Ausnahmeregelungen. Dem privaten Wohnungsbau dürfen keinesfalls strengere Auflagen aufgebürdet werden als der öffentlichen Bautätigkeit. Potenzieller Ungleichbehandlung zu Lasten des privaten Wohnungsbaus ist hier vorzubeugen. Denn die wirtschaftliche Situation vieler selbstnutzender Wohneigentümer ist aufgrund extrem gestiegener öffentlicher Lasten durchaus mit der begrenzten Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen vergleichbar.
Verbandspräsident Manfred Jost erwartet: "Vor der Festlegung des Referenzstandards und etwaiger Ausnahmetatbestände und Härteregelungen sind die Betroffenen - das heißt auch die Vertreter der selbstnutzenden Wohneigentümer - in angemessener Weise rechtzeitig zu beteiligen."
Primärenergiefaktoren
Außerdem ist laut Entwurf geplant, dass die Bundesregierung künftig auf dem Verordnungsweg die Primärenergiefaktoren festlegen können soll, mit dem die Energiebilanz eines Gebäudes berechnet werden. In der Begründung wird dargelegt, dass die Primärenergiefaktoren sich auf die energetischen Standards und deren Weiterentwicklung auswirken. Das bedeutet im Klartext, dass sie immer wieder neu justiert werden sollen, um die Klimawirkung besser berücksichtigen zu können. Diese Anpassung dürfte aus Sicht der selbstnutzenden Wohneigentümer dazu führen, mehr Unklarheit in die jeweils geltenden Regelungen und damit Unsicherheit in die Investitionsentscheidungen zu bringen. Verbandspräsident Jost fordert, dass eine Neufestsetzung der Primärenergiefaktoren nur in langjährigen zeitlichen Abständen erfolgen darf, um Neubau oder Sanierung von Bestand für den Wohneigentümer planbar zu machen und kein Investitionshemmnis zu provozieren. Auch hierbei, so Jost, sollten die Verbände mit einbezogen werden.
Wirtschaftlichkeit
Im Entwurf wird Wirtschaftlichkeit ausdrücklich als Kriterium den Einzelregelungen dem GEG vorangestellt. Technologieoffenheit, die Wirtschaftlichkeit ebenfalls berührt, ist nur indirekt zu finden, auch wenn dies in der Begründung ausgeführt wird. Hier ist mehr Klarheit im Gesetzestext erforderlich. Wirtschaftlichkeit ist im privaten selbstgenutzen Wohnraum nicht nur auf das Gebäude zu beziehen, sondern auf die Leistungsfähigkeit des investierenden Eigentümer und die Amortisation innerhalb der Nutzungsdauer.
Verbandspräsident Manfred Jost: "Aus Sicht selbstnutzender Wohneigentümer ist eine Verteuerung im privaten Wohnungsbau durch gesetzliche Auflagen - auch wenn mit diesen Gemeinwohlziele verfolgt werden - zu vermeiden. Andernfalls muss eine Neuausrichtung der Förderprogramme folgen."
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