Gebäudeenergiegesetz: Basis für mehr / Verband Wohneigentum fordert massive Förderung für Klimaschutz
(Berlin/Bonn) - Heute findet im Wirtschaftsministerium eine Anhörung zum Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) statt. Ohne wesentliche Änderungen werden im GEG drei Regelwerke zusammengeführt. Als Ziel wird der "nahezu klimaneutrale Gebäudebestand bis 2050" ausgerufen. Der Verband Wohneigentum begrüßt, dass Auflagen nicht verschärft, Neubau und Bestandssanierung nicht noch einmal teurer werden. Aber: Wo geht's lang zum Klimaschutz?
Energieeffizienz und Verminderung der Treibhausgas-Emissionen ist angesichts der international verbindlichen Klimaschutzziele vordringlich. Im Gebäudebereich wurde seit 1990 bereits viel geleistet. Die weiteren Schritte in Richtung Klimaneutralität müssen planvoll weiterentwickelt werden. Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum (VWE) betont: "Die ökologischen Notwendigkeiten und internationalen Verpflichtungen sind dabei wirtschaftlich und sozial in den Blick zu nehmen."
Aus dieser Perspektive begrüßt der Verband Wohneigentum diverse Regelungen des GEG-Entwurfs, die diesem Ziel dienen wollen.
Dazu gehören
- Transparenz der gesetzlichen Regelungen
- Vereinfachung der Durchführung
- Messbarer Klimaschutz - Ergebnis von Investitionen
- Technologieoffenheit und Maßnahmen im Quartier
- Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit - Stärken durch Förderung
Schon die Zusammenführung der unterschiedlichen klimaschutzrelevanten Regelwerke: Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in ein einheitliches GEG kann zu einem positiven Impuls führen. Harmonisierung der Begriffe und Vereinfachung von Verfahren bieten mehr Transparenz. Die Öffnung für gemeinsame Lösungen im Quartier oder in der Siedlung durch eine neue Innovationsklausel ist ebenso positiv wie die vorsichtige Einführung des CO2-Ausstoßes als zusätzlichen Erfolgsmesser der energetischen Maßnahmen bei Bau oder Sanierung.
Was jedoch fehlt sind Überlegungen, wie die international verbindlichen Klimaschutzziele in wirtschaftlich akzeptabler Weise zu erreichen sind. "Anstatt ab 2030 milliardenhohe Strafzahlungen an die EU im Haushalt einzukalkulieren, fordern wir die Bundesregierung auf, massiv in die Bestandssanierung zu investieren", stellt Jost heraus. "Die maßvollen Auflagen sind die Basis für ehrgeizige freiwillige Maßnahmen. Eine massive Förderung muss hier zu einem Schub an Sanierungstätigkeit führen." Der VWE ist bereit, an einer Kampagne für vielfältige, breit angelegte energetische Sanierung mitzuwirken.
Hier geht es zur ausführlichen Stellungnahme des VWE: https://www.verband-wohneigentum.de/bv/on227664
Quelle und Kontaktadresse:
Verband Wohneigentum e.V.
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