Pressemitteilung | Bundesverband Holz und Kunststoff / Bundesinnungsverband für Tischler/Schreiner, Drechsler und Baufertigteilmonteure

Gebäudeenergieausweis / Bundesregierung schließt qualifizierte Handwerker aus

(Berlin) - Tischler und Schreiner gehören nicht zum Kreis der Ausstellungsberechtigten für den Gebäudeenergieausweis. Das sieht der Entwurf der Energieeinsparverordnung (EnEV) vor, den das Bundeskabinett am Mittwoch (25. April 2007) gebilligt hat. Auch andere qualifizierte Gewerke sind ausgeschlossen worden.

„Diese Regelung ist für uns nicht hinnehmbar“, erklärt Dr. Bettina Wehrisch, Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Holz und Kunststoff (BHKH). Der BHKH ist der Bundesinnungsverband der Tischler und Schreiner. „Unser Gewerk erfüllt die geforderten Qualifikationen zur Ausstellung des Gebäudeenergieausweises absolut“, so Wehrisch. Tischler und Schreiner seien die ersten Ansprechpartner, wenn es beispielsweise um Fertigung und Einbau von Fenstern gehe. „Und Fenster sind anerkanntermaßen einer der wichtigsten Posten in der Energiebilanz eines Gebäudes.“ Bundesbauminister Tiefensee habe noch im März bekräftigt, dass gerade der Austausch von Fenstern ein erhebliches Einsparpotenzial biete.

Schon in der dreijährigen Lehre zum Tischler wird die Basis für den – auch energetisch – fachgerechten Einbau von Fenstern, Türen und anderen Bauteilen gelegt. In der Fortbildung zum Meister wird diese Kompetenz gestärkt. Sie spiegelt sich auch in Teil C der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Er enthält die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) für Tischlerarbeiten, die Grundlage für Bauleistungen von Tischlern und Schreinern. Ein wesentlicher Bestandteil darin ist die Benennung der Anforderungen an den Brand-, Schall-, Wärme- und Feuchteschutz von Bauteilen.

Wehrisch: „Nach der Verbändeanhörung und allen Gesprächen, die wir im Vorfeld der Regierungsentscheidung geführt haben, mussten wir davon ausgehen, dass auch das qualifizierte Ausbauhandwerk zur Ausstellung des Energieausweises zugelassen wird“. Die Entscheidung, den Verordnungsentwurf zu ändern, kam deshalb nicht nur unerwartet. Sie sei auch unverständlich, beklagt die BHKH-Hauptgeschäftsführerin. Dies umso mehr, als sich bereits etliche Ausbauhandwerker zum Gebäudeenergieberater fortgebildet hätten. Viele Handwerkskammern und Verbände hätten diese von der EnEV geforderten Kurse in gutem Glauben angeboten, um einem Engpass bei Inkrafttreten der Verordnung vorzubeugen.

„Der Regierungsentwurf darf deshalb nicht in der jetzigen Form vom Bundesrat angenommen werden. Dafür werden wir uns konsequent stark machen“, so Wehrisch abschließend.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Holz und Kunststoff - Bundesinnungsverband für das Tischler-/Schreinerhandwerk (BHKH) Frank Markowski, Referent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Littenstr. 10, 10179 Berlin Telefon: (030) 308823-0, Telefax: (030) 308823-42

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