GdW zur Anhörung im Bundestags-Rechtsausschuss zu Mietwucher
(Berlin) - Heute findet eine öffentliche Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Gesetzes zur besseren Bekämpfung von Mietwucher statt. Nach dem Entwurf des Bundesrates soll die Formulierung "infolge der Ausnutzung" in § 5 Abs. 2 Wirtschaftsstrafgesetz gestrichen werden. Ausreichen soll künftig allein das objektive Vorliegen eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen. Zudem soll die Geldbuße von 50.000 Euro auf 100.000 Euro erhöht werden.
"Es ist richtig, dass gegen diejenigen vorgegangen wird, die entgegen der Rechtsordnung und ohne sachliche Gründe eine unverhältnismäßig hohe Miete verlangen. Diese 'schwarzen Schafe' nutzen die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt aus, verhalten sich unsolidarisch und schaden unserer sozial und verantwortungsbewusst handelnden Branche. Der Ansatz des vorliegenden Gesetzentwurfs ist in seiner aktuellen Form allerdings unpraktikabel", sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.
Der GdW teilt dabei die Bedenken der Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, wonach der Gesetzentwurf Fragen mit Blick auf den Schuldgrundsatz aufwirft. Denn das vorgesehene Entfallen des subjektiven Tatbestandmerkmals wirft die Frage auf, ob dann noch ein vorwerfbares Unrecht vorliegt, das eine Sanktion als Ordnungswidrigkeit rechtfertigt. Der vorliegende Gesetzentwurf würde dazu führen, dass eine Ordnungswidrigkeit schneller angenommen werden kann als ein Verstoß gegen die Mietpreisbremse. Denn die für die Mietpreisbremse verfassungsmäßig notwendigen Ausnahmen sollen nach dem Entwurf nicht greifen.
"Grundsätzliche Aufgabe muss es sein, angespannte Wohnungsmärkte zu beheben. Dazu müssen endlich die Ergebnisse des Bündnisses für bezahlbares Bauen und Wohnen konsequent umgesetzt werden. Das Mietrecht kann hierzu keinen Beitrag leisten. Verschärfungen bewirken eher das Gegenteil", so Gedaschko.
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