GdW appelliert an Vermittlungsausschuss: Keine weiteren Belastungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft
(Berlin) - Unmittelbar vor der Sitzung der Arbeitsgruppe "Steuern" des Vermittlungsausschusses am 03.12.2003 appellierte Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungsunternehmen vor der Presse in Berlin an die Mitglieder dieser Arbeitsgruppe, keine Einigung zu Lasten der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft herbeizuführen: "Wer das zarte Pflänzchen des sich erholenden Konjunkturklimas nicht gefährden, sondern im Wachstum fördern will, muss die steuerpolitischen Weichenstellungen mit Augenmaß und Weitsicht angehen. Weitere steuerliche Belastungen für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft würden sehr negative Auswirkungen auf die deutsche Volkswirtschaft insgesamt haben."
Freitag betonte, dass die im GdW und seinen regionalen Mitgliedsverbänden organisierte Wohnungswirtschaft an der notwendigen Konsolidierung der öffentlichen Haushalte und den erforderlichen sozial-ökonomischen Reformen mitwirken wolle. "Für die Modernisierung der Wohnungsbestände aus den 50er, 60er und 70er Jahren, die Beteiligung am Stadtumbau und die Anpassung des Wohnungsangebotes an veränderte Wohnbedarfe brauchen wir in Deutschland wirtschaftlich starke und leistungsfähige Wohnungsunternehmen. Deswegen sind die besonderen Belastungen der Wohnungswirtschaft durch die im Vermittlungsverfahren befindlichen Steueränderungsgesetze betriebswirtschaftlich nicht zu verkraften sowie volkswirtschaftlich und gesellschaftspolitisch kontraproduktiv", sagte Freitag.
Freitag erklärte, es sei unstrittig, dass beim Aufwand für die Eigenheimzulage ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden müsse. Er schloss sich erneut den Vorschlägen der "Initiative Wohneigentum" an, bei abgesenktem Niveau der Eigenheimzulage Neubau und Bestandserwerb in gleicher Höhe zu fördern. Die Gewährung der Bestandszulage in gleicher Höhe wie die Neubauzulage könne auch an den Aufwand für Sanierung oder Modernisierung, also eine investive Komponente, geknüpft werden. "Es kommt aber drauf an, dass möglichst viel der eingesparten Mittel wieder für wohnungs- und stadtentwicklungspolitisch wichtige Vorhaben verwendet werden", forderte der Chef des mit 3.200 Wohnungsunternehmen größten deutschen Branchenverbandes. Er machte sich in diesem Zusammenhang noch einmal für die gleichberechtigte Einbeziehung der Wohnimmobilie in die staatlich geförderte Altersvorsorge stark.
Freitag appellierte außerdem an die Mitglieder des Vermittlungsausschusses, die vom Bundestag beschlossene Aufstockung der so genannten "Härtefallregelung nach § 6a Altschuldenhilfe-Gesetz" um 315 Mio. Euro sicherzustellen. Abriss ohne Entlastung von den Altschulden werde es nicht geben können. Es müssten deshalb Wege gesucht werden, diese Mittel aufgrund der überragenden gesamtgesellschaftlichen Bedeutung, die der Beseitigung des Leerstandes von 1,3 Mio. Wohnungen zukommt, aufzubringen. "Gerade der Stadtumbau-Kongress, den das Bundesbauministerium am 27.11.03 in Berlin durchgeführt hat, zeigte noch einmal deutlich, dass die Altschuldenfrage der Dreh- und Angelpunkt des Stadtumbaus Ost ist", sagte der GdW-Präsident.
Die Kritik des GdW am Haushaltsbegleitgesetz 2004, bezieht sich vor allem auch auf die geplante Umkehrung der Umsatzsteuerabführungslast. So solle bei der Erbringung von Bauleistungen und der Reinigung von Gebäuden die Umsatzsteuer nicht mehr von den Bau- oder Gebäudereinigungsunternehmen, die die Leistung erbringen, an das Finanzamt überwiesen werden, sondern diese Pflicht dem Auftraggeber auferlegt werden, in der Regel also dem Wohnungsunternehmen. Die vorgesehene Umkehr der Abführungsverpflichtung für die Umsatzsteuer gehe aber weit über das Regelungsziel des Bundesrechnungshofes hinaus, betrügerische Handlungen im Bereich des Umsatzsteuer zwischen Generalunternehmern und Subunternehmern zu verhindern, weil sie nicht nur die Leistungen zwischen Bauunternehmern erfasse, sondern auch die Wohnungsunternehmen als Bauherren und Letztbesteller des Werkes belaste, erklärte Freitag. "Wie bereits bei der Bauabzugsteuer führt dies zu zusätzlichen Verwaltungsaufwendungen und finanziellen Risiken bei den Wohnungsunternehmen in Millionenhöhe", kritisierte Freitag. Der GdW verlange daher, die Umkehr der Abführungsverpflichtung entweder aufzugeben oder auf Leistungsbeziehungen zwischen den Unternehmen des Baugewerbes zu beschränken.
Bei der Reform der Gewerbesteuer werde die 50%ige Hinzurechnung der Dauerschuldzinsen bei gleichzeitiger Einführung einer Mindestbesteuerung wegen des hohen Fremdfinanzierungsanteils in der Wohnungswirtschaft zu einer Substanzbesteuerung führen. Der GdW schlägt deshalb vor, die bereits heute im Gewerbesteuergesetz vorgesehene Steuerbefreiung von Vermietung und Verpachtung im Wege der so genannten erweiterten Kürzung nicht mehr an die Voraussetzung zu knüpfen, dass keine anderen "steuerschädlichen" Geschäftsfelder, wie z.B. Geschäftsbesorgungen für Dritte, Personalgestellungen, aber auch Tätigkeiten im Rahmen der Erschließung und des Stadtumbaus oder des betreuten Wohnens zusätzlich zum wohnungswirtschaftlichen Kerngeschäft ausgeübt werden. Vielmehr sollten Umsätze, die aus Vermietung und Verpachtung des eigenen Grundbesitzes stammen, in jedem Fall gewerbesteuerfrei gestellt werden, die Ausübung anderer Geschäfte aber nicht der erweiterten Kürzung unterliegen und deshalb gewerbesteuerpflichtig sein. Dies wäre dann eine tatsächliche Gleichstellung mit jenen Privatinvestoren, deren Vermietungseinnahmen im Rahmen der Einkommensteuer veranlagt werden und die grundsätzlich keine Gewerbesteuer zahlen.
Höchst problematisch sei außerdem, dass die Zinsen für Gesellschafterdarlehen zu 100 % in die Bemessungsgrundlage der reformierten Gewerbesteuer einbezogen werden sollen. Dies gelte sogar auch dann, wenn kommunale oder öffentliche Wohnungsunternehmen bei Banken Darlehen aufnehmen und für die Banken eine Rückgriffsmöglichkeit gegenüber der Gebietskörperschaft aufgrund von öffentlichen Bürgschaften besteht. Damit könnten z.B. in Ostdeutschland die kommunalen Bürgschaften für die wohnungswirtschaftlichen Altschulden der kommunalen Wohnungsgesellschaften als Gesellschafterfremdfinanzierungen angesehen werden. "Die Banken haben bei der Umschuldung der DDR-Altschulden auf normale Bankdarlehen auf eine Rückverbürgung durch die kommunalen Gesellschafter bestanden. Deshalb wären diese Vertragsverhältnisse für die kommunalen Wohnungsunternehmen nach der neuen Gewerbesteuerbemessung als Gesellschafterfremdfinanzierungen zu betrachten mit der Folge, dass die Zinsen beim Gewerbeertrag zu 100 % hinzugerechnet werden müssten. Die Auswirkungen für die ostdeutschen Wohnungsunternehmen wären verheerend. Die Wirkungen der Gewerbesteuer als Substanzsteuer würden dadurch noch erheblich verschärft", warnte Freitag und forderte, dass Bankdarlehen generell nicht als Gesellschafterfremdfinanzierungen eingestuft werden.
Auch sollten künftig Überlassungen von Sachkapital, also z.B. von Grundstücken, zu 75 % als Gesellschafterfremdfinanzierungen gewertet werden. Hiervon wären voraussichtlich auch sämtliche Erbbaurechtsgestaltungen der Kommunen und Kirchen mit ihren eigenen Gesellschaften betroffen und zwar unabhängig davon, ob solche Gestaltungen auch mit anderen Wohnungsgesellschaften und genossenschaften zu gleichen Konditionen erfolgen. "Auch hier müssen die Änderungsvorschläge nachgebessert werden", verlangte Freitag.
Freitag wies darauf hin, dass es mit der geplanten Einführung einer Mindestbesteuerung bei der Körperschaftsteuer in Form einer Verlustverrechungsbeschränkung zu einer doppelten Belastung der ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen käme. Diese rund 2.000 vom GdW vertretenen Wohnungsunternehmen in den alten Bundesländern seien bereits einer seit 1993 geltenden speziellen Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 13 Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz unterworfen. Dies führe zwar nicht zu höheren Steuereinnahmen für den Fiskus, aber zu immensen Kostenbelastungen für die Wohnungsunternehmen durch eine unnötige Aufblähung ihres Rechnungswesens. Eine weitere Folge sei, dass die Veräußerung von Wohnungsbeständen zwischen ehemals gemeinnützigen Wohnungsunternehmen, z.B. von kommunalen Gesellschaften an Genossenschaften, verhindert würde. Freitag verlangte, die bisherige Sonderregelung für die Wohnungswirtschaft zu streichen.
Äußerst problematisch seien die Auswirkungen der geplanten Mindestbesteuerung auch im Rahmen des Stadtumbaus Ost in den neuen Ländern. "Wenn dort Unternehmen Wohnungen verkaufen, um sich Liquidität für notwendige Abriss- und Aufwertungsmaßnahmen zu verschaffen, entstehen wegen des Verkaufs von weitestgehend abgeschriebenem Anlagevermögen kurzzeitig Buchgewinne, die durch die Mindestbesteuerung zu großen Teilen weggesteuert würden, obwohl bei Leerständen von durchschnittlich 15 % die Unternehmen aus dem laufenden Geschäft häufig keine Gewinne mehr erzielten. Die einmaligen Gewinne aus den Verkaufserlösen sind aber dringend erforderlich, um Abrisse und Aufwertungsmaßnahmen zu finanzieren", erklärte der GdW-Präsident. Er verlangte deshalb, die heute bereits mögliche Reinvestitionrücklage nach § 6b EStG, die insbesondere Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden umfasst, den Erfordernissen des Stadtumbaus in Ostdeutschland anzupassen, indem sie für Modernisierungen geöffnet werde.
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