GDV begrüßt Steueränderung für Kranken- und Lebensversicherungen
(Berlin) - Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. begrüßt den Beschluss des Bundestages, das geltende Steuerrecht für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen zu ändern. Die Entscheidung kommt insbesondere den Versicherungsnehmern zugute. Der GDV stellt klar, dass es sich bei der Änderung des Steuerrechts nicht um ein Steuergeschenk handelt, sondern eine extreme Steuerbenachteiligung für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen korrigiert wird.
Die steuerliche Freistellung von Beteiligungserlösen und Erträgen aus Aktien und die spiegelbildliche Nichtberücksichtigung von Verlusten führte durch Sondereffekte, die nur für diese Unternehmen gelten, zu einer absurd hohen Besteuerung erlittener Verluste. Dies hätte sich auch unmittelbar auf die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer ausgewirkt, die an den Erträgen der Versicherungsunternehmen zu mindestens 90 Prozent partizipieren. Der GDV hatte bereits im Zuge der Steuerreform 2000 auf die Auswirkungen zu Lasten der Versicherungsnehmer hingewiesen.
Die Neuregelung ist für den Staat aufkommensneutral. Sie stellt für Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen die Rückkehr zu einer systemgerechten Besteuerung her, das heißt, dass Gewinne zu besteuern sind, Verluste hingegen steuerlich abgezogen werden können. Dies bedeutet eine Besteuerung nach Leistungsfähigkeit, die sowohl den Unternehmen, als auch dem Staat eine größere Planungssicherheit gibt. Die Neuregelung stärkt auch den Finanzplatz Deutschland, denn für Lebensversicherungsunternehmen ist das Investment in Aktien und Beteiligungen wieder kalkulierbar.
Der GDV hofft jedoch, dass im weiteren Gesetzgebungsverfahren die Neuregelung der Besteuerung der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen auch auf die Jahre 2002 und 2001 ausgedehnt wird. Denn der Systemfehler bei der Besteuerung von Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen gilt auch für diese Jahre.
Dem Entschließungsantrag des Bundestags, Protektor als freiwillige Insolvenzsicherung gesetzlich zu flankieren, steht die Versicherungswirtschaft positiv gegenüber. Auch die Europäische Union diskutiert ähnliche Regelungen. Voraussetzung muss jedoch sein, dass weiterhin die Möglichkeit besteht, die Einlagensicherung auf privatwirtschaftlicher Basis fortzusetzen, zumal sich bereits alle im GDV zusammengeschlossenen Lebensversicherungsunternehmen an Protektor beteiligt haben.
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