GdP begrüßt BGH-Urteil zu Stadionverboten / Harald Schneider: Stadionverbote helfen Fußball-Gewalt einzudämmen
(München) - Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die heutige (30. Oktober 2009) Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe, Stadionverbote bereits bei dem Verdacht auf Gewalttätigkeiten verhängen zu dürfen, begrüßt. Harald Schneider, GdP-Landesvorsitzender von Bayern: "Die Richter haben mit ihrem Urteil die Handhabe der Vereine, Gewalttäter aus ihren Stadien verbannen zu dürfen, gestärkt und somit einen Rückbau präventiver Maßnahmen gegen Fußballgewalt verhindert. Fußball ist ein Spiel, das Spaß machen soll. Gewalt auf den Stadien-Rängen oder auch nur die Absicht, dort Gewalt auszuüben, hat beim Fußball nichts zu suchen."
Harald Schneider betonte, dass Stadienverbote nur eine von vielen präventiven Maßnahmen darstellten. Angesichts der drastisch zunehmenden Ausschreitungen von Fußballfans und der dabei immer brutaler werdenden Angriffe auf die rund um die Stadien und auf den An- und Abreisewegen eingesetzten Polizeibeamtinnen und -beamten seien auch der Deutsche Fußballbund (DFB), die Deutsche Bahn (DB) und die Kommunen gefordert, der Gewalt im Zusammenhang mit dem Fußballgeschehen wirksamen Einhalt zu bieten.
Harald Schneider: "Krawalle von Fußballfans nehmen mittlerweile nicht mehr hinnehmbare Ausmaße an. Nicht nur in Bayern sind an jedem Wochenende Einsatzkräfte vor Ort, um Ausschreitungen zu verhindern. Die bayerische Bereitschaftspolizei ist an ihrer Belastungsgrenze angelangt. "Wer als Polizeibeamter acht Wochen lang kein freies Wochenende mehr hat, ist ausgelaugt und frustriert", so Landesvorsitzender Harald Schneider. Inzwischen wichen Fußball-Gewalttäter immer häufiger in tiefere Ligen aus. Die personellen Ressourcen der Polizeien nähmen aber seit Jahren ab. Harald Schneider: "Die Polizei kann nicht zusätzlich noch einige Dorfvereine mit Großaufgeboten schützen."
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