GDL legt Beschwerde gegen Einstweilige Verfügung ein
(Berlin) - Wie nicht anders zu erwarten, hat die 7. Kammer des Arbeitsgerichts Frankfurt die ohne mündliche Verhandlung erlassene, Einstweilige Verfügung bestätigt. Das erklärte am 25. April der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) Manfred Schell nach der Verhandlung über die Einstweilige Verfügung gegen Streikmaßnahmen für einen Spartentarifvertrag für das Fahrpersonal im Schienenverkehr. Der vorsitzende Richter der Kammer, Sieg, war jener, der auch die Einstweilige Verfügung ohne Verhandlung gegen die GDL erlassen hat.
Das Gericht hat zwar in seiner Begründung betont, dass das Ziel der GDL, einen Spartentarifvertrag zu erreichen, rechtlich zulässig sei. Es ist jedoch der Auffassung, dass die Durchsetzung des Tarifvertrags durch Arbeitskampf zurzeit nicht möglich sei.
Die GDL legt gegen dieses Urteil unverzüglich in der nächsten Instanz, dem Landesarbeitsgericht (LAG) in Frankfurt Beschwerde ein. Das Verfahren wird voraussichtlich in den kommenden 14 Tagen in Frankfurt stattfinden.
Bis dahin wird die GDL keine Arbeitskampfmaßnahmen durchführen.
Quelle und Kontaktadresse:
Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer im Deutschen Beamtenbund (GDL)
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