Gastronomie: 7 Prozent festschreiben. Steuerrecht fair gestalten
(Berlin/Saarlouis) - Der Europaverband der Selbständigen - Deutschland (ESD) kritisiert die Einigung der Ampelkoalition die Mehrwertsteuer auf Speisen in Restaurants und Cafés im kommenden Jahr wieder auf 19 Prozent anzuheben. Der Verband fordert weiterhin eine dauerhafte Festschreibung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent. ESD-Präsident Timo Lehberger erklärt hierzu:
"Die Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für die Gastronomie als Teil des Corona-Konjunkturpakets war eine wirksame Maßnahme, um eine von der Pandemie am härtesten getroffenen Branchen zu stützen. Man darf sich aber nichts vormachen, die Branche steht nach wie vor unter massivem Druck. Gestiegene Kosten für Energie, Einkauf, Mieten und Pachten, der Personalmangel, der gestiegene Mindestlohn und das inflationsbedingt geänderte Verhalten der Verbraucher setzen den Gastronomiebetrieben immer stärker zu.
In dieser Gemengelage ist die geplante Anhebung des Mehrwertsteuersatzes eine Bedrohung einer ganzen Branche und zahlreicher Existenzen. Daher fordern wir erneut die Anpassung der bestehenden gesetzlichen Regelung und die dauerhafte Festschreibung des Mehrwertsteuersatzes für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen auf 7 Prozent.
Hiermit bietet sich auch die Chance endlich eine nicht nachvollziehbare Ungerechtigkeit im deutschen Steuerrecht zu korrigieren: die unterschiedliche Besteuerung der gleichen Ware bei Ein- und Verkauf zulasten des Unternehmers. Denn konkret erhält der Gastronom beim Einkauf eines Lebensmittels nur 7 Prozent Vorsteuer zurück, muss aber hingegen 19 Prozent Umsatzsteuer an den Staat abführen."
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