Gaskrise: Mieter und soziale Wohnungsunternehmen vor finanziellem Ruin schützen
(Berlin) - Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen und ihre Mieter sind angesichts der Gaspreiserhöhungen und der zusätzlichen Gasumlage von einem massiven Preisschock bis hin zur Insolvenz bedroht. In Wolfen in Sachsen-Anhalt beispielsweise ist die Lage jetzt schon absehbar so ernst, dass zu der dort sehr niedrigen Kaltmiete bei einer Wohnungsgenossenschaft von monatlich unter 300 Euro für 60 Quadratmeter monatliche Nebenkosten allein für Heizung und Warmwasser in Höhe von fast 750 Euro hinzukommen. Denn dort haben sich die Preise beispielsweise für Fernwärme gegenüber Oktober 2020 um fast 400 Prozent erhöht.
Insgesamt wird die Kostenkrise durch die Gaspreise in ganz Deutschland konkreter: 38 Prozent der Wohnungsunternehmen können laut einer neuen GdW-Umfrage die Gaspreissteigerungen nicht aus eigener Liquidität bewältigen und brauchen staatliche Hilfen. In den ländlich geprägten Regionen Ostdeutschlands ist die Situation mit 47 Prozent der Wohnungsunternehmen dramatischer als in Westdeutschland, wo aber auch bereits 32 Prozent der Unternehmen nicht über die finanziellen Mittel für die massiven Kostensprünge verfügen. Existenzbedrohend kann die Situation für 22 Prozent der sozial orientierten Wohnungsunternehmen in ganz Deutschland werden - davon 39 Prozent in Ostdeutschland und allein in Sachsen-Anhalt für 53 Prozent der Wohnungsunternehmen. Sie können die Kosten nicht durch die Aufnahme zusätzlicher Kredite bewältigen und brauchen staatliche Hilfen.
In einigen Regionen Deutschlands wird derzeit mit Heizkostensteigerungen um 200 bis 300 Prozent gerechnet. Wohnungsunternehmen sowie ihre Mieter im ländlichen Raum treffen die Preissprünge besonders hart. Für eine Durchschnittswohnung mit 60 Quadratmetern müssen die Wohnungsunternehmen jetzt schon mit teilweise über 1.600 Euro voraussichtlicher Jahreskosten bei den Energieversorgern in Vorleistung gehen. Unter anderem kleinere Wohnungsgenossenschaften bringen diese Verdoppelungen und Verdreifachungen der Vorleistungen jetzt schon an den Rand der Insolvenz. Zeitverzögert kommen damit auf die Mieter Nebenkosten zu, die sich auf die Höhe einer kompletten zusätzliche Monatsmiete und mehr summieren.
"In dieser gefährlichen Krisensituation verstehen wir nicht die zögerliche Haltung der Regierung, die dazu führt, dass Bürger und Unternehmen verunsichert werden. Denn es sind von Seiten der Politik derzeit keine Regelungen in Sicht, mit denen die finanziell massiv betroffenen Menschen und Unternehmen wirksam entlastet werden können. Mieter und Wohnungsunternehmen sind bislang gerade von Seiten des Bundeswirtschaftsministeriums mit Steinen statt Brot abgespeist worden. Es müssen jetzt unverzüglich Bürgschaften von staatlicher Seite ermöglicht werden, um die jetzt schon in ihrer Existenz bedrohten Wohnungsunternehmen zu retten und ihre Mieter mit vielfach niedrigen Einkommen ebenfalls vor dem finanziellen Ruin zu schützen", sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Bislang habe die Regierung lediglich kurzsichtig auf Instrumente mit Wirkung bis zum Jahresende verwiesen, was der Brisanz der Lage in keinster Weise gerecht werde. Bei einem Gespräch mit Rolf Bösinger, Staatssekretär im Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, wurden nun konkrete Lösungen thematisiert.
"Eine Wohngeldreform ist richtig und wichtig, aber sie reicht angesichts der dramatischen Lage absolut nicht aus. Was ist mit den vielen Menschen, die mit ihren Einkommen leicht über dem Wohngeldanspruch liegen? Außerdem bezieht sich der Anspruch bislang nur auf die Höhe der Kaltmiete. Es müssen deshalb sehr kurzfristig zeitlich befristete Entlastungen zur Begrenzung der Nebenkosten auf den Weg gebracht werden", sagt Gedaschko.
Eine pauschalierte und sozial gestaffelte Energiehilfe für einkommensschwächere Haushalte unabhängig von ihrer Wohnform ist dringend notwendig. Nur so lässt sich der soziale Frieden in Deutschland angesichts des jetzt schon absehbaren Ausmaßes der Gaskrise sichern. Sollte die Entlastung der Mieter im Zuge der angekündigten Wohngeldreform geschehen, muss der Berechtigtenkreis deutlich ausgeweitet und das entsprechende Verfahren bis zur Auszahlung massiv vereinfacht und beschleunigt werden. Hierzu muss vorübergehend eine glaubhafte Erklärung der Betroffenen für eine Berechtigung ausreichen und eine detaillierte Prüfung in einem nachgelagerten Verfahren erfolgen. Auch mit einer solchen Entlastung wird angesichts der weiter zu erwartenden Kostensprünge ausreichend Anreiz bestehen, beim Energieverbrauch zunehmend sparsam zu sein. Da die Wohnungsunternehmen für Gaseinkäufe in Vorleistung treten, muss es zusätzlich Liquiditätshilfen und einen Insolvenzschutz geben.
Was konkret die ab Oktober vorgesehene Erhebung der Gasbeschaffungs- und Speicherumlage betrifft, sollten diese zeitlich wie auch der Höhe nach gestreckt werden, so dass die monatliche Belastung deutlich sinkt. Da keine mit EU-Recht konforme Ausnahmeregelung zur Erhebung der Mehrwertsteuer erwirkt werden konnte, muss ein alternativer Ausgleichsmechanismus eingeführt werden.
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