Gasfernleitungen: Netzbetreiber dürfen zu hohe Einnahmen trotz Regulierung behalten
(Essen) - Trotz der erheblichen Reduzierung der Netzentgelte auf der Gasfernleitungsebene gibt es keinen Grund zum Jubel, denn die Regulierung greift erst ab Oktober 2008, "Es zeigt sich, dass die Verzögerungstaktik der Ferngasnetzbetreiber wieder einmal aufgegangen ist," so kommentiert Birgit Ortlieb, Geschäftsführerin des VIK - der Interessenvertretung der energieintensiven Unternehmen, eine jetzt veröffentlichte Entscheidung der Bundesnetzagentur.
Erst mehr als vier Jahre nach Regulierungsbeginn 2005 erreicht nun auch die zehn überregionalen Ferngasnetzbetreiber dieser Fortschritt. Der behauptete Leitungswettbewerb - als Ausnahmetatbestand von der Entgeltregulierung - war von der Bundesnetzagentur (BNetzA) verworfen worden. Die jetzt von der BNetzA verordneten Entgeltsenkungen zeigen, dass das ein voller Erfolg für die Kunden ist. Der Wermutstropfen ist allerdings groß: Aufgrund der besonderen gesetzlichen Situation [1] können ausschließlich die Mehrerlöse der Ferngasnetzbetreiber seit der Feststellung der BNetzA im Oktober 2008 zurückgefordert werden. Nur diese müssen die Ferngasnetzbetreiber in den Jahren 2011 bis 2013 über die Entgelte an die Kunden zurückvergüten.
Seit Einführung des Energiewirtschaftsgesetzes im Juli 2005 haben damit die Ferngasnetzbetreiber gut drei Jahre völlig unkontrollierte Netzentgelte von den Gaskunden eingenommen und dürfen diese auch in voller Höhe behalten. "Wenn aber schon die aktuelle Kürzung der BNetzA für 2008 bis 2009 mit rund 25 Prozent ganz beachtlich ausfällt, spricht dies zwingend auch für wesentlich zu hohe Netzentgelte in der Zeit davor," so Frau Ortlieb.
Insofern hat es sich für die Ferngasnetzbetreiber gelohnt, wieder einmal auf Zeit zu spielen und sich mit dem Argument angeblichen Leitungswettbewerbs der Regulierung und einer Reduzierung der Netzentgelte zu entziehen.
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