Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. (BDTA)

Ganze Branche droht vernichtet zu werden / Geplante Umsetzungsfrist des Tabaksteuergesetzes ist im Fachgroßhandel praktisch nicht realisierbar

(Köln) - Sollte das Gesetz zur Tabaksteuererhöhung in seiner jetzigen Form sowohl vom Bundestag kommenden Freitag als auch vom Bundesrat am 7. November verabschiedet werden, so droht eine gesamte Branche mit Hunderten von Unternehmensexistenzen und Tausenden von Arbeits- und Ausbildungsplätzen vernichtet zu werden.

Denn mit der Veröffentlichung des neuen Steuertarifs ist erst in der zweiten Novemberhälfte zu rechnen. Das bedeutet, dass dem Tabakwarenfachgroßhandel bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar 2004 nur ein Monat Vorlauf verbleibt, um die Umstellung seiner 800.000 Automaten deutschlandweit vorzubereiten. Eine Zeitspanne, die bei der derzeitig ungewissen Rechtsentwicklung weder planerisch noch finanziell für die Unternehmen umsetzbar ist. Außerdem besteht die akute Gefahr, dass die Zigarettenhersteller zum 1. Januar 2004 überhaupt noch keine neupreisige Automatenware dem Handel bereitstellen können.

“Laut unseren Erfahrungen müssen durchschnittlich vier bis fünf Monate allein für den Umstellungsprozess der 800.000 Automaten in Deutschland gerechnet werden", betont Peter Lind, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller (BDTA). “Um drohende Arbeitsplatzverluste und Firmeninsolvenzen zu vermeiden, sind moderate und zeitlich realistisch abgestimmte Tabaksteuer-Schritte unbedingt erforderlich."

Sollte das neue Tabaksteuergesetz statt dessen unrealistisch kurze Fristen zur Umsetzung enthalten, wird der BDTA Verfassungsbeschwerde einlegen. “Der aktuelle gesetzliche Vorschlag ist verfassungsrechtlich nicht haltbar und wird weitere verfassungsrechtliche Klagen nach sich ziehen", so Peter Lind.

Der Tabakwarenfachgroßhandel befindet sich aufgrund der seit 2000 gesetzlich bedingten Sonderbelastungen in einer kritischen Situation: Technische Umrüstung des Zigarettenautomatenparks auf die Annahme von Euro-Münzen 2000/2001, zweifache Tabaksteuererhöhung (Stichwort “Anti-Terrorsteuer"), die nicht vollständig an den Konsumenten weitergegeben werden konnte, sowie Umrüstung der Automaten auf GeldKarte aufgrund des neuen Jugendschutzgesetzes trafen den Fachhandel hart. Die Kapitalreserven sind weitgehend aufgebraucht und die Rationalisierungspotenziale ausgeschöpft.

Der Tabakwarenfachgroßhandel in Zahlen:

Ca. 500 mittelständische Unternehmen

Ca. 15.000 Arbeitsplätze, davon 700 Auszubildende

Ca. 800.000 Zigarettenautomaten

Ca. 4.000 Auslieferungsfahrzeuge

15 Mrd. Euro Jahresumsatz, davon 5 Mrd. über Automaten

65 Prozent Marktanteil des Fachgroßhandels am Tabakwarenmarkt

24 Prozent Marktanteil des Automatengeschäfts am Zigarettenmarkt

0,8 Prozent Betriebsergebnis vor Steuern in 2001

(Quelle: Forschungsstelle für den Handel, Berlin)

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Tabakwaren-Großhändler und Automatenaufsteller e.V. Peter Lind, Hauptgeschäftsführer Stadtwaldgürtel 44, 50931 Köln Telefon: 0221/400700, Telefax: 0221/4007020 relatio Public Relations Sandra Zimmermann Telefon: 089/210257-20, Telefax: 089/21025719 Sandra.zimmermann@relatio-pr.de

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