Pressemitteilung | k.A.

„Gammelfleisch“: Wirksamer Vollzug statt neuer Gesetze

(Bonn) – Die Lebensmittelwirtschaft verurteilt die erneut unter dem Stichwort „Gammelfleisch“ bekannt gewordenen Vorkommnisse auf das Schärfste und fordert die zuständigen Überwachungs- und Ermittlungsbehörden zu konsequentem Durchgreifen auf. Es handelt sich um Einzelfälle, aber keineswegs um einen flächendeckenden Missbrauch, wie von interessierter Seite in unverantwortlicher Weise suggeriert wird. Die öffentliche Wahrnehmung dieser Einzelfälle bringt eine ganze Branche in Verruf. Sie verfälscht das Bild von der hohen Lebensmittelsicherheit in Deutschland.

„Die Schutzvorschriften des geltenden Lebensmittelrechts sind ausreichend; sie müssen nur wirksam kontrolliert und vollzogen werden“, sagt Prof. Dr. Matthias Horst, Hauptgeschäftsführer des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL). Insoweit seien die Lebensmittelüberwachung der Bundesländer und die Ermittlungsbehörden in der Pflicht. Notwendig seien eine schlagkräftige Organisation der amtlichen Lebensmittelkontrolle, hohe fachliche Expertise und ein risiko- bzw. schwachstellenorientiertes Vorgehen. „Der Verfolgungsdruck muss das Risiko, mit kriminellen Machenschaften „erwischt“ zu werden, deutlich erhöhen“, fordert Horst. Dies und die Ausschöpfung des geltenden Strafrahmens – bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe – sei viel abschreckender als eine Verschärfung der Strafandrohung, wie sie wieder einmal vorschnell gefordert werde. Auch könnten die Behörden auf der Basis des seit September 2005 geltenden neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches Namen oder Firma der in einem solchen Fall krimineller Machenschaften involvierten Unternehmen nennen. Darüber hinaus biete das rechtliche Instrumentarium alle Möglichkeiten, Verkehrsverbote und Unternehmensschließungen zu verfügen.

Die deutsche Lebensmittelwirtschaft fordert von Bund und Ländern, unverzüglich die bekannten Mängel abzustellen und alles zu tun, um in der Lebensmittelüberwachung in Deutschland überall ein gleich hohes Niveau sicherzustellen. Dazu bedarf es einheitlicher Regelungen, zu denen sich die Bundesländer unter Koordinierung des Bundes endlich bereit finden sollten. Wir brauchen in Deutschland einen Standard der Lebensmittelüberwachung, der den Erwartungen der Verbraucher und der Lebensmittelwirtschaft ebenso wie den Anforderungen entspricht, die die Europäische Kommission berechtigterweise stellen kann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e.V. (BLL) Angelika Mrohs, Geschäftsführerin Godesberger Allee 142-148, 53175 Bonn Telefon: (0228) 819930, Telefax: (0228) 81993-77

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