G7-Anwaltschaften fordern Schutz des Berufsgeheimnisses sowie Strafverfolgung im Ukraine-Krieg
(Berlin/Brüssel) - Die Anwaltsorganisationen der G7-Staaten, darunter der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich bei ihrem Treffen in Tokio auf zwei Forderungspapiere verständigt. So sprechen sie sich wie schon im Vorjahr für einen stärkeren Schutz des Berufsgeheimnisses aus. Die Vertreter:innen der Anwaltsorganisationen fordern überdies die effiziente Strafverfolgung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Ukraine-Krieg.
Im Nachgang zu ihrem diesjährigen Treffen am 29. April in Tokio fordern die Anwaltsorganisationen der G7-Staaten sowie der Rat der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) erneut in einer Resolution einen stärkeren Schutz des anwaltlichen Berufsgeheimnisses. Eine zunehmende Erosion des Berufsgeheimnisses könne in allen Rechtsordnungen weiterhin festgestellt werden, so das einhellige Fazit der Teilnehmenden. Dies gilt aus Sicht der europäischen Vertreterinnen und Vertreter insbesondere für regulatorische Vorhaben seitens der EU-Kommission, etwa beim Thema Geldwäsche. "Der Zugang zum Recht ist essenzieller Bestandteil unserer demokratischen Grundordnung. Zum Schutz der Rechtsuchenden gehört auch das anwaltliche Berufsgeheimnis. Ohne dieses ist ein effizienter Rechtsschutz nicht gewährleistet", mahnt Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Vizepräsident des DAV.
Die G7-Anwaltschaften verständigten sich ebenfalls auf eine weitere Resolution zum Ukraine-Krieg. Zwingend erforderlich sei etwa eine effiziente Strafverfolgung für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die in der Ukraine begangen werden. "Und auch während eines bewaffneten Konfliktes müssen der Zugang zum Recht und die Unabhängigkeit von Anwaltschaft und Justiz gewährleistet sein", betont von Raumer.
Im Jahr 2022 fand erstmalig ein Treffen der G7-Justizministerinnen und Justizminister statt - dies hatten die G7-Anwaltschaftsorganisationen zuvor gefordert. Das diesjährige G7-Treffen der Justizminister:innen ist für den 7. Juli 2023 angesetzt.
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