Pressemitteilung | k.A.

Futtermittelrechtliche Vorschriften werden geändert

(Bonn) - Am 12. Juli 2002 haben "Rückläufer" aus dem Vermittlungsausschuss den Bundesrat passiert. Darunter auch das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften. Hiermit werden die Meldepflichten für Futtermittelunternehmer verschärft und zugleich der Kreis der Meldepflichtigen erweitert. Zukünftig müssen die zuständigen Behörden bereits dann informiert werden, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass die Verfütterung eines mit unerwünschten Stoffen belasteten Futtermittels eine Gefahr für die menschliche und tierische Gesundheit mit sich bringen kann.

Neben Futtermittelunternehmern werden auch Personen, die für die Überwachung der Hygienebedingungen in den Tierhaltungen zuständig sind sowie "Verantwortliche der Laboratorien", die Analysen durchführen, von der verschärften Anzeigepflicht erfasst. (Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung sonstiger Gesetze / Drucksache 613/02 (Beschluss).

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband der Deutschen Schweineproduktion e.V. Adenauerallee 174 53113 Bonn Telefon: 0228/9144740 Telefax: 0228/9144745

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