Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. im DEHOGA Bundesverband (BDT)

Für einen verantwortungsvollen Umgang mit Musik: Diskothekenbranche unterstützt mit DJ-Führerschein den Schutz vor Gehörschäden

(Gelsenkirchen/Berlin) - Der Discothekenbesuch ist eines der beliebtesten Freizeitvergnügen der Jugendlichen. Jährlich strömen etwa 80 bis 90 Millionen Gäste in die ca. 2.000 Clubs und Discotheken in Deutschland.

Damit DJs zukünftig verantwortungsvoller mit Musiklautstärke umgehen, veranstaltete der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT im DEHOGA Bundesverband) zusammen mit dem DEHOGA Nordrhein-Westfalen, dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz in Nordrhein-Westfalen sowie der Techniker Krankenkasse am 3. November 2014 ein DJ-Führerschein-Seminar. In dieser Form fand das Seminar bundesweit bereits zum 29. Mal statt. Damit sind nun rund 2.700 DJs im Besitz dieses wichtigen Zertifikats.

Ziel des Seminars ist es, Club- und Discobesucher vor gesundheitlich bedenklicher Lautstärke zu schützen. "Es ist sehr wichtig, verantwortungsvoll mit Musik und Lautstärke umzugehen. DJs und Diskothekenbetreiber haben daher eine besondere Verantwortung, denn zu laute Musik kann zu Schwerhörigkeit führen. Es ist wichtig, besonders junge Menschen davor zu schützen und die Lärmbelastungen in Diskotheken zu senken", so Umweltminister Johannes Remmel.

"Inzwischen leidet jeder vierte Jugendliche zwischen 16 und 24 Jahren unter einem akuten Gehörschaden. Das sind allein in Gelsenkirchen rund 7.600 Betroffene", sagte Ulrich Adler von der Techniker Krankenkasse. "Wenn wir es nicht schaffen, die Musik-Hörgewohnheiten zu verändern, müssen wir davon ausgehen, dass in einigen Jahren jeder zehnte Jugendliche einen bleibenden Gehörschaden hat. Wir als TK wollen nicht so lange warten. Unser Wille ist es, präventiv an der Vermeidung von Krankheit mitzuwirken." Das sei der Grund, warum die Kasse den DJ-Führerschein unterstützt.

"Mit dem DJ-Führerschein setzen sich der BDT/DEHOGA Bundesverband und der DEHOGA NRW zusammen mit dem Berufsverband der Discjockeys für mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung im Umgang mit lauter Musik in der Discothekenbranche ein", erläuterte Ulrich Weber, Präsident des Discotheken-verbandes BDT, die Gründe für das Engagement. "Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zur Sorge. Obwohl größere Gefahren von lärmendem Spielzeug, Silvesterknallern oder lautem und oftmals über Stunden dauerndem Musikkonsum über MP3-Player ausgehen, stehen die Discothekenunternehmer in Deutschland zu ihrer Verantwortung für das Wohlergehen und die Gesundheit ihrer meist jugendlichen Gäste."

Im Seminar zum Erwerb des DJ-Führerscheins werden die Discjockeys, die aufgrund eines fehlenden Berufsbildes keine speziellen Sachkenntnisse für ihre Berufsausübung nachweisen müssen, über gesundheitliche Folgen lauter Musik, akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände informiert. Die Inhalte dieses Schulungsprogramms haben Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleute aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung ausgearbeitet. Eigens für die Discothekenbranche wurde zusammen mit der Firma Monacor International ein spezielles Schallpegel-Messgerät entwickelt, mit dem der Schallpegel auf der Tanzfläche kontinuierlich überwacht und aufgezeichnet werden kann. Ein spezielles Display zeigt dem DJ an, wenn er die Musiklautstärke in einen gesundheitlich bedenklichen "roten" Bereich fährt.

Der BDT wie auch der DEHOGA NRW empfehlen allen Discothekenunter-nehmern und Clubbetreibern zukünftig nur noch DJs zu beschäftigen, die ihre Qualifikation durch den DJ-Führerschein nachweisen können. Somit würde jeder Discothekenunternehmer einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Gäste vor Gehörschäden leisten. Nur durch eine umfassende Aufklärung über die Ursachen und vor allem die Folgen des Konsums von überlauter Musik kann eine nachhaltige Bewusstseinsänderung erreicht werden. Die Qualifizierung von DJs ist auf jeden Fall etwaiger gesetzlicher Schallpegelbegrenzungen vorzuziehen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. im DEHOGA Bundesverband (BDT) Stephan Büttner, Geschäftsführer Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625-228, Fax: (030) 72625-328

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