Pressemitteilung | Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb)

Für effektive Maßnahmen zur Bekämpfung und Verhütung von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt!

(Berlin) - Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) befasst sich in einer aktuellen Stellungnahme mit dem von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf zur Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen. Das Anliegen des Entwurfs, effektiven Opferschutz im Strafrecht zu gewährleisten, ist zwar begrüßenswert, doch der Entwurf wird seinem eigenen Anspruch in weiten Teilen nicht gerecht. „Die im Entwurf vorgesehene strafrechtliche Erfassung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt berücksichtigt die verschiedenen Ausprägungen und die strukturelle Komponente geschlechtsbezogener Gewalt nicht hinreichend. Diese zentralen Probleme greift der Gesetzentwurf mit den primär vorgesehenen Strafschärfungen nicht auf“, führt djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder aus. Dilken Çelebi, LL.M., und Dr. Catharina Conrad von der djb-Strafrechtskommission vertreten den djb heute in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages zum Gesetzentwurf.

Mit der Einführung des Merkmals der „Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ in zahl-reichen Straftatbeständen trägt der Gesetzentwurf stereotype Geschlechterbilder fort und suggeriert, geschlechtsspezifische Gewalt gründe sich primär in der körperlichen Überlegenheit der Täter. Der Wesenskern geschlechtsspezifischer Gewalt, nämlich die strukturelle gesellschaftliche Unterdrückung von Frauen und die geschlechtsspezifische Motivation, wird verfehlt. Soweit die Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) als „präventives“ Mittel vorgeschlagen wird, kritisiert der djb, dass diese allenfalls als kurzfristige präventive Maßnahme zur Verhütung geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt dienen kann. Dies auch nur, soweit ihr Einsatz verfassungskonform und grundrechtsschonend ausgestaltet ist sowie die erforderliche Infrastruktur und die notwendige technische Ausgestaltung gegeben sind. Ihr Einsatz müsste darüber hinaus an ein interdisziplinäres Fallmanagement geknüpft werden.

Diese Aspekte lässt der Entwurf außer Acht. „Statt der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollte die Bundesregierung effektive, langfristige präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Partnergewalt ergreifen. Ein wesentlicher Baustein ist der flächendeckende Ausbau eines diskriminierungs- und kostenfreien Schutz-, Unterstützungs- und Beratungssystems. Das Gewalthilfegesetzt sollte daher dringend verabschiedet werden“, betont Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der djb-Strafrechtskommission.

Es ist richtig, für einen effektiven Gewaltschutz die Täter in die Verantwortung zu nehmen. Programme zur Täterarbeit sind nach Art. 16 Istanbul-Konvention als Präventionsmaßnahme zu verstehen. „Täterarbeit muss nicht nur im Gewaltschutzgesetz, sondern auch im Kindschaftsrecht gesetzlich verankert werden“, so Prof. Dr. Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der Familienrechtskommission des djb.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Juristinnenbund e.V. (djb), Anke Gimbal, Geschäftsführer(in), Kronenstr. 73, 10117 Berlin, Telefon: 030 443270-0

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