Pressemitteilung | (ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft

Für 75 Prozent der Beschäftigten in Bayern gilt direkt oder indirekt der Tarif

(München) - Für 75 Prozent der Beschäftigten in Bayern gelten direkt oder indirekt tarifvertraglich geregelte Arbeitsbedingungen. Das hat eine Auswertung der vbw - Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. von Daten des Internationalen Instituts für Empirische Sozialökonomie INIFES ergeben. Für 44 Prozent der Beschäftigten galt 2021 ein Flächentarifvertrag. Sechs Prozent der Beschäftigten unterlagen einem Haustarifvertrag. Damit hat die unmittelbare Tarifbindung über einen Flächen- oder Haustarifvertrag sogar um einen Prozentpunkt gegenüber 2020 zugenommen, von 49 auf 50 Prozent.

Außerdem orientierten sich die Arbeitsbedingungen von weiteren 25 Prozent der Beschäftigten an den Regelungen des Flächentarifvertrags. "Der Anteil von 75 Prozent an Beschäftigten, für die direkt oder indirekt ein Tarifvertrag gilt, ist seit Jahren weitgehend stabil", erklärte vbw Hauptgeschäftsführer Bertram Brossardt.

Betrachtet man allein die Betriebe, gilt auch hier für eine deutliche Mehrheit, nämlich 54 Prozent, direkt oder indirekt ein Tarifvertag. Brossardt: "Im Jahr 2021 waren 23 Prozent der Betriebe in Bayern an einen Flächentarifvertrag gebunden, das war ein Prozentpunkt weniger als 2020. Für zwei Prozent der Betriebe galt ein Haustarifvertrag. 29 Prozent der Betriebe orientierten sich an einem Flächentarifvertrag. Auch hier sind die Verschiebungen gegenüber der letzten Erhebung 2020 minimal", sagte Brossardt.

Die vbw ruft dazu auf, Tarifverträge wettbewerbsfähiger zu gestalten, um so die Tarifbindung dauerhaft zu stärken. "Im gleichen Umfang wie die unmittelbare Bindung an einen Flächentarifvertrag abnimmt, steigt der Anteil der Betriebe, die ihre Arbeitsbedingungen grundsätzlich am Tarifvertrag orientieren, in einzelnen Punkten aber abweichende Regelungen treffen. Daher ist es nötig, im Tarifbereich das Kostenniveau zu begrenzen sowie Öffnungsklauseln und variable Elemente zu implementieren, damit Flächentarifverträge den differenzierten Belangen einzelner Firmen gerecht werden. Tarifverträge sollten Mindeststandards abbilden und einen Rahmen schaffen, aber nicht jedes Detail regeln", fordert Brossardt.

Die vbw betont, dass die Verbände entschlossen zur Tarifautonomie stehen. Gleichzeitig weist sie darauf hin, dass Tarifbindung trotz allem kein Selbstzweck ist: "Der hohe Grad an direkter und angelehnter Tarifanwendung zeigt, dass Flächentarifverträge wichtig sind und als `Richtschnur´ für gute Arbeitsbedingungen gelten. Wenn aber Unternehmen außerhalb des Flächentarifvertrags größere Erfolgschancen sehen, dann muss diese Freiheit gegeben sein", so Brossardt.

Quelle und Kontaktadresse:
(ibw) Informationszentrale der Bayerischen Wirtschaft Pressestelle Max-Joseph-Str. 5, 80333 München Telefon: (089) 55178-370, Fax: (089) 55178-376

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