Fünfzig Jahre Deutsche Forschungsgemeinschaft
(Bonn) - Zur Förderung der Forschung in der Bundesrepublik Deutschland ist am 2. August 1951 die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) neu gegründet worden. Vor jetzt fünfzig Jahren gab sich die DFG, hervorgegangen aus einer Fusion von Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft und Deutschem Forschungsrat, ihre bis heute gültige Satzung. Seither ist die DFG die zentrale Selbstverwaltungsorganisation der deutschen Wissenschaft.
Nach ihrer Satzung hat sie den Auftrag, "die Wissenschaft in allen ihren Zweigen" zu fördern. Die DFG unterstützt und koordiniert Forschungsvorhaben in allen wissenschaftlichen Disziplinen - von der Archäologie bis zur Zoologie. Ihre besondere Aufmerksamkeit gilt dabei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Darüber hinaus berät sie Parlamente und Behörden in wissenschaftlichen Fragen und pflegt die Verbindungen der Forschung zur ausländischen Wissenschaft und zur Wirtschaft.
Vorläufer der heutigen DFG ist die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft, die 1920 in Berlin gegründet wurde. Seit 1929 führte sie, zunächst als Untertitel, den Namen "Deutsche Forschungsgemeinschaft". Im "Dritten Reich" geriet die erste DFG unter starken politischen Druck, wurde politisch und ideologisch instrumentalisiert und insbesondere während der Kriegsjahre zu einer nachgeordneten Behörde des Reichswissenschaftsministeriums. Nachdem als erster Schritt zur historischen Aufarbeitung die grundlegende Studie von Notker Hammerstein "Die Deutsche Forschungsgemeinschaft in der Weimarer Republik und im Dritten Reich" (C.H. Beck-Verlag, München 1999) vorliegt, soll nun von einer unabhängigen Arbeitsgruppe in einem umfangreichen Forschungsprojekt die Geschichte der DFG von den 1920er bis 1970er Jahren aufgearbeitet werden, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf der Zeit des Nationalsozialismus liegt.
Nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Notgemeinschaft der deutschen Wissenschaft am 11. Januar 1949 ein zweites Mal in Bonn gegründet - nicht nur symbolisch, sondern bewusst in zeitlicher Nähe zur Verkündung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland (am 23. Mai 1949). Neben der Notgemeinschaft, auf Initiative der Universitäten und (Bundes-)Länder entstanden, gründete sich ebenfalls 1949, und zwar mit Unterstützung der Akademien der Wissenschaften in Göttingen, Heidelberg und München sowie der Max-Planck-Gesellschaft, der Deutsche Forschungsrat, der sich vorrangig die Aufgabe stellte, die Regierung der neu entstehenden Bundesrepublik in wissenschaftlichen Fragen zu beraten. Nach schwierigen Einigungsverhandlungen fusionierten beide Einrichtungen unter dem Namen "Deutsche Forschungsgemeinschaft": Am 2. August 1951 beschloss eine außerordentliche Mitgliederversammlung eine neue Satzung, die die wissenschaftliche Förderungsaufgabe (der alten Notgemeinschaft) mit dem forschungsstrategischen Beratungsauftrag (des Forschungsrates) verband - Geburtsstunde der heutigen DFG.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist Garant für wissenschaftliche Qualität. Jeder promovierte Wissenschaftler kann bei der DFG Anträge auf Forschungsförderung stellen. Die Anträge werden ehrenamtlich tätigen Fachgutachtern vorgelegt, die für jeweils vier Jahre von den Forschern in Deutschland in den einzelnen Fächern gewählt werden. Damit ist die Forschungsförderung in die Hände jener "Gutachterdemokratie der Wissenschaft" gelegt, als welche das im In- und Ausland akzeptierte und renommierte System der Deutschen Forschungsgemeinschaft organisiert ist. Bund und Länder vertrauen der DFG jährlich über 2,3 Milliarden Mark Fördermittel an, die zu etwa 85 Prozent der Forschung an Universitäten zugute kommen.
Meilensteine in der Nachkriegsgeschichte der DFG waren die Einführung der Sonderforschungsbereiche 1967 und die Ausdehnung der DFG auf das Gesamtgebiet des wieder vereinten Deutschland im Jahre 1991: Ende 1968 wurden 18, heute werden 284 Sonderforschungsbereiche gefördert, die wesentlich zur Profilbildung an deutschen Universitäten beitragen. In diesem Jahr hat die DFG erstmals drei Forschungszentren - an den Universitäten Bremen, Karlsruhe und Würzburg - Unterstützung zugesagt. Das Ziel dieses neuen Förderinstruments: das Forschungspotenzial an deutschen Hochschulen noch weiter zu stärken und in international sichtbarer Weise zu fördern. Überhaupt ist die Internationalisierung von Wissenschaft ein vorrangiges Ziel der DFG. Ein Beispiel dafür sind die inzwischen mehr als zwanzig internationalen Graduiertenkollegs.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft ist ihrer Rechtsform nach ein Verein des bürgerlichen Rechts. Ihre inzwischen 93 Mitglieder sind wissenschaftliche Hochschulen, die Akademien der Wissenschaft, Forschungseinrichtungen von allgemeiner wissenschaftlicher Bedeutung, die Max-Planck-Gesellschaft und die Fraunhofer-Gesellschaft sowie eine Reihe von wissenschaftlichen Verbänden.
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