Führungskräfte im internationalen Vergleich / Frauen in Aufsichtsräten in Deutschland meist von Arbeitnehmervertretungen entsandt
(Berlin) - Mehr als 80 Prozent der Frauen mit einem Sitz im Aufsichtsrat eines Unternehmens in Deutschland werden von einer Arbeitnehmervertretung entsandt. Dies ist nicht zuletzt eine Folge des geringen Anteils von Frauen in Führungspositionen. Zu diesem Ergebnis kommt das DIW Berlin in seinem aktuellen Wochenbericht 35/2005 und empfiehlt die Einrichtung einer hochrangigen "Glass Ceiling"-Kommission nach US-Vorbild, um das vorhandene Potential an hoch qualifizierten Frauen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft besser zu nutzen.
In den 200 größten Unternehmen weltweit entfielen im Juni 2004 nur 10,4 Prozent aller Sitze in den Aufsichtsräten auf Frauen. In den USA lag der Frauenanteil bei 17,5 Prozent, in Großbritannien bei 12,5 Prozent, in Deutschland bei 10,3 Prozent, in den Niederlanden bei 8,6 Prozent, in der Schweiz bei 7,7 Prozent, in Frankreich bei 7,2 Prozent und in Italien bei 1,8 Prozent. Dieses für Deutschland relativ günstige Bild ist allerdings auf die hier geltenden Mitbestimmungsregelungen zurückzuführen, in denen eine Drittelbeteiligung von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtrat von Unternehmen gesetzlich festgelegt ist - Frauen sollen dabei entsprechend ihrer zahlenmäßigen Verhältnis im Unternehmen vertreten sein. Ohne diese Regelung wären Frauen in Aufsichtsräten deutscher Unternehmen kaum anzutreffen.
Der Anteil von Frauen im Topmanagement in Deutschland lag nach Angaben von Unternehmen im Jahr 2004 bei 9 Prozent und damit lediglich ein Prozent höher als fünf Jahre zuvor. Im mittleren Management mittelständischer Unternehmen ging der Anteil von Frauen sogar auf 14 Prozent zurück (minus 1,8 Prozentpunkte). In Verbänden und Behörden sind Frauen sowohl im Topmanagement (12,9 Prozent) als auch im mittleren Management (20,3 Prozent) häufiger anzutreffen als in der Privatwirtschaft. Hier vollzog sich im Beobachtungszeitraum ein Anstieg um 2 Prozentpunkte auf 14,6 Prozent. Entwickelt sich der Anteil von Frauen in Führungspositionen insgesamt so langsam weiter, liegt eine auch nur annähernd gleichmäßige Vertretung der Geschlechter noch in weiter Zukunft. In den USA wurde mit dem "Glass Ceiling Act bereits 1991 auf die auch dort bestehende Problematik eingegangen. Die daraufhin eingerichtete hochrangige Glass Ceiling-Kommission zeigte die ökonomischen und gesellschaftlichen Konsequenzen auf, die aus dem geringen Anteil von Frauen in Führungspositionen entstehen und entwickelte Empfehlungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Situation. Mittlerweile ist in 85,5 Prozent der Fortune 500 Unternehmen in USA mindesten eine weibliche Führungskraft beschäftigt.
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