Führungskräfte für Erhalt des Minderheitenschutzes
(Berlin) - Die Union der Leitenden Angestellten (ULA) fordert zur Aufrechterhaltung der innerbetrieblichen Demokratie den Erhalt der Regelungen zum Minderheitenschutz im Betriebsverfassungsgesetz. Eine Anpassung des Gesetzes an die veränderten Rahmenbedingungen in den Betrieben ist zwar dringend notwendig. Bei einer Novellierung muss es jedoch vorrangig darum gehen, die rechtlichen und faktischen Voraussetzungen für eine wirkungsvolle betriebliche Vertretung der Arbeitnehmerinteressen zu sichern. Weite Teile des Regierungsentwurfs gehen aber am Reformbedarf vorbei. Zahlreiche inhaltlich nur sehr dürftig begründete Änderungen am Wahlrecht zielen darauf ab, die Chancen von nicht organisierten Arbeitnehmern bzw. von Mitgliedern kleiner Arbeitnehmervertretungen auf eine angemessene Vertretung im Betriebsrat einzuschränken.
Eine derartige Aushöhlung der innerbetrieblichen Demokratie ist nicht akzeptabel, denn die betriebliche Interessenlage von Arbeitnehmern ist weitaus differenzierter, als dies der Regierungsentwurf glauben machen will. Überzeugende Argumente für eine Abschaffung oder Modifizierung des Minderheitenschutzes liefert der Regierungsentwurf nicht. Betriebsräte, die keiner DGB-Gewerkschaft angehören, haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie zu einer ebenso wirkungsvollen Vertretung der betrieblichen Interessen ihrer Kollegen in der Lage sind wie die Betriebsratsmitglieder, die von DGB-Gewerkschaften kommen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehene Ablösung des Verhältniswahlrechts durch das Mehrheitswahlrecht bei der Besetzung der Betriebsratsgremien kann im Einzelfall zu einer starken Verfälschung des tatsächlichen Wahlergebnisses führen. So kann eine(Gewerkschafts-) Liste, die nur geringfügig mehr als 50 Prozent aller Betriebsratsmitglieder stellt, alle Freistellungen für sich beanspruchen. Gleiches gilt für die Beteiligung gewählter Betriebsräte an der fachlichen Betriebsratsarbeit im Betriebsausschuss. Eine Majorisierung von Minderheiteninteressen nach dem Motto "the winner takes it all" wäre nicht nur undemokratisch. Sie könnte auch dazu führen, dass sich die ausgegrenzten Arbeitnehmer dauerhaft von der betrieblichen Mitbestimmung abwenden und damit die Basis aller gewählten Betriebsräte für die Zukunft geschwächt wird.
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