Führungskräfte fordern lange Übergangsfristen - Wechsel zur nachgelagerten Besteuerung der richtige Weg zur Umsetzung
(Berlin) Die Union der Leitenden Angestellten (ULA) hat sich grundsätzlich zufrieden mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung gezeigt.
Zwei Aspekte hob ULA-Geschäftsführer Ludger Ramme besonders hervor: Zu begrüßen ist zunächst einmal, dass bis zum Jahr 2005 endlich Rechtssicherheit hergestellt werden muss. Erfreulich ist aber vor allem, dass das Verfassungsgericht dem Grundsatz des Vertrauensschutzes einen hohen Stellenwert eingeräumt hat.
Die ULA favorisiert den Übergang zur nachgelagerten Besteuerung als besten Weg zur Umsetzung des Urteils. Das Gericht hat die Frage der Umsetzung allerdings offen gelassen.
Langfristig ist es richtig, die Besteuerung erst dann einsetzen zu lassen, wenn die Renten tatsächlich zufließen. Arbeitnehmer, insbesondere solche mit Familien, brauchen in ihrer aktiven Phase zusätzlichen finanziellen Freiraum, um ausreichend für das Alter vorzusorgen.
Ein Übergang zur nachgelagerten Besteuerung müsste jedoch mit langen Übergangsfristen verbunden werden, um eine doppelte Besteuerung von Beiträgen und Renten zu verhindern. Auf Grund der restriktiven Obergrenzen beim Sonderausgabenabzug für die Vorsorge zahlen Führungskräfte derzeit weit mehr als die Hälfte ihres Arbeitnehmerbeitrags aus voll versteuertem Einkommen.
Speziell im Bereich der Führungskräfte und der Rentner, die neben ihren Versichertenrenten weitere Einkünfte beziehen, sind geringfügige Mehrbelastungen nicht ganz auszuschließen. Die ULA wird sich aber dafür einsetzen, dass der Gesetzgeber den ihm eingeräumten Spielraum für einen Vertrauensschutz so nutzt, dass etwaige Belastungen auf ein Minimum reduziert werden, vorzugsweise über ausreichend hohe Freibeträge.
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