Pressemitteilung | ACE Auto Club Europa e.V.

Führerscheinverlust für betrunkene Radler

(Stuttgart) – Der mutmaßlich folgenlose Umstieg vom Auto aufs Fahrrad kann für stark alkoholisierte Verkehrsteilnehmer zu empfindlichen Strafen führen. Betrunkene Radler - ob mit oder ohne Narrenkappe - können sogar ihren Autoführerschein verlieren, warnte jetzt der ACE Auto Club Europa in Stuttgart. Zwar sei in solchen Fällen ein Führerscheinentzug durch den Strafrichter nicht zulässig, doch die Verwaltungsbehörde habe das Recht, ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) vom Radfahrer zu verlangen. Wird ein solcher Test verweigert oder fällt das Ergebnis negativ aus, "ist der Führerschein weg". Falls Alkohol die allein wesentliche Unfallursache bei einem Radlerunfall gewesen ist, kann zudem die Berufsgenossenschaft ihre Zahlung verweigern. Anlässlich verstärkter Verkehrskontrollen in der Faschingszeit, wird die Polizei laut ACE in den nächsten Tagen auch Fahrradfahrer ins Visier nehmen und ihnen notfalls "in die Speichen greifen".

Während der strafrelevante Alkoholgrenzwert für Kraftfahrer bei 0,5 Promille liegt, beginnt er für Radfahrer aber erst bei 1,7 Promille. Radfahrer, die mit einem Blutalkoholspiegel von 1,7 Promille und mehr am Straßenverkehr teilnehmen, machen sich nach § 316 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar und müssen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe rechnen. Das gilt auch, wenn sie nicht in einen Unfall verwickelt waren. Selbst Radfahrer mit weniger als 1,7 Promille im Blut gehen nicht straffrei aus. Dabei wird eine relative Fahruntüchtigkeit unterstellt, die nicht durch eine Promillegrenze festgelegt ist, sondern durch auffälliges Verhalten begründet wird, wie etwa Nichtbeachtung von Verkehrszeichen oder Schlangenlinien fahren.

Der ACE wies ferner darauf hin, dass Alkohol selbst in geringen Mengen das Verhalten im Straßenverkehr stark beeinträchtigt. Bei 0,5 Promille würden Geschwindigkeiten falsch eingeschätzt, das Sehvermögen werde erheblich schlechter. Bei 0,7 Promille sei mit Gleichgewichtsstörungen und verlängerten Reaktionszeiten zu rechnen. Alkoholeinfluß, so der ACE weiter, gilt als eine der Hauptunfallursachen. Jedes siebte Opfer im Straßenverkehr sterbe nachweislich direkt oder indirekt durch Alkoholmißbrauch.

Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Schmidener Str. 233 70374 Stuttgart Telefon: 0711/5303-277 Telefax: 0711/5303-288

NEWS TEILEN: