Führerscheinumtausch wider Willen
(Stuttgart) - Wer seinen alten Führerschein vorschnell gegen ein neues Dokument im EU-Scheckkartenformat umgetauscht hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen den Verwaltungsvorgang rückgängig machen. Darauf hat jetzt der ACE Auto Club Europa in Stuttgart hingewiesen. Während der neue Führerschein bereits nach 15 Jahren erneut umgetauscht werden muss, behält das alte Fahrzeugpapier grundsätzlich noch bis 2033 seine Gültigkeit. Auf diesen Unterschied sind ältere Fahrerlaubnisinhaber offenbar erst jetzt aufmerksam geworden, weshalb sie den Umtausch am liebsten ungeschehen machen wollen, berichtete der ACE. Der Club rät in derartigen Fällen, den ursprünglichen Antrag auf Umtausch des alten Führerscheins unverzüglich gegenüber der Führerscheinstelle zurückzunehmen. Möglicherweise ist es dafür aber schon zu spät.
Doch solange der Antrag noch gar nicht eingegangen ist, ist ein Stopp des Vorgangs problemlos möglich, so der ACE. Dasselbe gilt, solange noch keine behördliche Entscheidung ergangen und bekanntgegeben wurde, also das neue Dokument nach EU-Norm sich noch in Arbeit befindet. Liegt die neue Fahrerlaubnis allerdings ausgefertigt bei der Behörde vor und wurde der Antragsteller hierüber benachrichtigt, ist rechtlich nichts mehr gegen den Umtausch zu machen.
Unglücklich nur, wenn das alte Dokument schon eingezogen, entstempelt oder mit einer Geltungsfrist versehen ist. Hier streiten sich laut ACE noch die Gelehrten über die Folgen. Unstrittig sind in einem solchen Fall von Seiten der Behörde bereits vollendete Tatsachen geschaffen worden, weshalb damit zu rechnen ist, dass die Führerscheinstelle die Wiederherstellung des alten Zustands kategorisch ablehnt. Dies geschieht selbst dann, wenn durch einen Fehler der Behörde der rechtzeitige Termin für eine Umschreibung nach altem Recht verpasst wurde, wie es jetzt in einem dem ACE bekannt gewordenen Fall passiert ist. Deshalb prüfe rechtzeitig, wer sich (schon) jetzt an den neuen EU-Führerschein bindet, rät der Club.
Hintergrund
Seit 19. Januar 2013 gelten neue Führerscheinregeln
Führerscheine, die nach diesem Datum ausgestellt werden, sind auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie umgetauscht werden, allerdings ist der Umtausch mit keiner ärztlichen Untersuchung oder sonstigen Auflagen verbunden. Wer seine Fahrprüfung vor dem Stichtag bestanden hat, kann die alten grauen, rosafarbenen oder Scheckkarten-Führerscheine noch ohne Probleme nutzen - aber nur bis 2033. Spätestens dann müssen alle bisherigen ausgestellten Führerscheine erstmalig umgetauscht werden. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 24 Euro, wenn ein graues oder rosa Dokument umgetauscht wird. Der Umtausch eines Scheckkartenführerscheins kostet 8,70 Euro.
Quelle und Kontaktadresse:
ACE Auto Club Europa e.V.
Pressestelle
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