Pressemitteilung | Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) - Hauptgeschäftsstelle

Führerschein für Lokführer kommt

(Dortmund) - Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Deutsche Bahn AG führen gemeinsam einen Führerschein für Lokführer ein. Die Eisenbahnen in Deutschland haben sich mit dem Bundesverkehrsministerium (BMVBW) sowie dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) auf entsprechende Regelungen für einen Triebfahrzeugführerschein geeinigt, die im Herbst diesen Jahres in Form einer VDV-Schrift umgesetzt werden sollen. Damit wird eine »anerkannte Regel der Technik« begründet, die die Verbindlichkeit der Lokführerscheinregelungen für alle Eisenbahnen zur Folge hat, die das öffentliche deutsche Schienennetz nutzen.

Der Triebfahrzeug-Führerschein wird die bisher gängige Ausbildungspraxis der Deutschen Bahn und der rund 180 Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (NE) auf einer noch verbindlicheren Basis sichern und die Branche vor möglicherweise auftretenden »schwarzen Schafen« schützen, die bei der Ausbildung ihrer Triebfahrzeugführer nicht immer branchenkonform vorgehen. Vor allem garantiert der Führerschein durch einheitlich hohe Anforderungen an die Lokführerausbildung allen aktiv tätigen Eisenbahnverkehrsunternehmen gleiche Wettbewerbsbedingungen auf dem öffentlichen deutschen Schienennetz. Die ersten Führerscheine werden voraussichtlich im Oktober ausgehändigt.

Mit der Liberalisierung im Eisenbahnverkehr Anfang der 90er Jahre hat die Zahl der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf den deutschen Schienenwegen deutlich zugenommen. »Die Eisenbahn ist das sicherste Verkehrsmittel in Deutschland. Wir wollen, dass das auch dann so bleibt, wenn auf deutschen Schienen noch mehr Eisenbahnverkehrsunternehmen unterwegs sind. Mit der Einführung des Lokführerscheins sichern wir deshalb auf hohem Niveau die Qualifikation aller Lokführer in Deutschland«, sagte Bahnchef Hartmut Mehdorn am Mittwoch in Berlin.

In enger Zusammenarbeit mit dem BMVBW, dem EBA und dem VDV haben sich Fachleute der deutschen Eisenbahnen auf verbindliche Regelungen geeinigt, so dass ein langwieriges Gesetzgebungsverfahren des Bundes nicht durchlaufen werden musste. Hierdurch hat Deutschland, das als erstes EU-Mitglied seine Schienenwege für alle Wettbewerber geöffnet hatte, wieder eine Vorreiterrolle übernommen.

»Wir erwarten, dass innerhalb der nächsten zehn Jahre eine entsprechende EU-Regelung in Kraft tritt, die der zunehmenden Vielfalt im Eisenbahnwesen Rechnung trägt«, so VDV-Präsident Dr. E.h. Dieter Ludwig. Bisher gibt es einen Triebfahrzeug-Führerschein lediglich in Belgien und Österreich. In der Schweiz ist eine entsprechende Regelung in Vorbereitung.

Der Triebfahrzeug-Führerschein gliedert sich in drei Klassen. Klasse 1 berechtigt zu Rangierfahrten, Klasse 2 beschränkt die Fahrzeugführung auf bestimmte Einsatzbereiche, wie z.B. Teilnetze in Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr oder auf bestimmte Betriebsverhältnisse. Erst mit Klasse 3 erhält der Triebfahrzeugführer die Berechtigung, Fahrzeuge auf allen Schienenwegen des öffentlichen Verkehrs zu führen. Gegenstand der Abschlussprüfung sind praktische und theoretische Kenntnisse der Betriebsvorschriften, praktische Fertigkeiten sowie die sichere Bedienung der Sicherheitseinrichtungen von Eisenbahnfahrzeugen. Die Prüfungen werden durch qualifizierte Prüfer abgenommen. Die dauerhafte Kontrolle übernehmen – wie bisher – die Eisenbahnbetriebsleiter und -unternehmer sowie die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern.

Die bisherige Ausbildung der Streckenlokführer der Deutschen Bahn und der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen entspricht inhaltlich schon jetzt weitgehend der Führerscheinklasse 3. Wie sich die Gesamtzahl der Führerscheine künftig auf die drei Klassen verteilen wird, kann zur Zeit noch nicht beziffert werden.

Derzeit werden die Lokführer anhand allgemeiner Rahmenbedingungen des Allgemeinen Eisenbahn-Gesetzes (AEG), der Eisenbahnbetriebsordnung (EBO) und unternehmensinterner Ausbildungsvorschriften ausgebildet. Sie müssen neben technischen und betrieblichen Kenntnissen auch die entsprechende Streckenkenntnis nachweisen. Die staatliche Ausbildungsverordnung zum »Eisenbahner im Betriebsdienst« basiert auf dem Berufsbildungsgesetz.

Weitere Informationen und der Entwurf zur VDV-Schrift 753 sind erhältlich bei:

VDV
Stephan Anemüller
Stv. Pressesprecher
Telefon (02 21) 5 79 79 – 156
Telefax (02 21) 51 42 72
E-Mail anemueller@vdv.de
Internet http:\\www.vdv.de
Deutsche Bahn AG
Dirk Große-Leege
Konzernsprecher
Telefon (030) 2 97 – 6 11 80
Telefax (030) 2 97 – 6 20 86
E-Mail medienbetreuung@bku.db.de
Internet http:\\www.bahn.de

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) Kamekestr. 37-39 50672 Köln Telefon: 0221/579790 Telefax: 0221/514272

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