"Frühwarnsystem Waffenrecht" / DPolG hält Ausweitung von Sicherheitskontrollen für überzogen
(München) - Nach der Schießerei im Landshuter Landgericht hat sich Hermann Benker, Vorsitzender des bayerischen Landesverbandes der Deutschen Polizeigewerkschaft ( DPolG), für ein "Frühwarnsystem Waffenrecht" ausgesprochen. Hierbei hält er eine Überprüfung der im Waffengesetz vorgesehenen Zuverlässigkeit schon dann für erforderlich, wenn konkrete Anhaltspunkte für Bedrohungsszenarien bekannt werden. Die von Bayerns Justizministerin Beate Merk geforderten verstärkten Sicherheitskontrollen in Gerichten ohne besondere Gefährdungslagen hält Benker für überzogen. Außerdem erteilt er der zentralen Lagerung von Munition an Schießständen eine klare Absage.
"Der Schütze von Landshut hätte auch außerhalb des Gerichtsgebäudes zuschlagen können", sagt Benker. "Außerdem ist nicht nur die Justiz Ziel solcher Gewaltakte, auch andere Behörden waren schon betroffen."
Benker spricht sich gegen die Lagerung von Munition an Schießständen aus, weil es sich dabei zumeist um abgelegene Örtlichkeiten handelt, die Straftäter magisch anziehen werden.
"Sobald den Behörden Bedrohungen und Anfeindungen bekannt werden, müssen waffenrechtliche Überprüfungen der Beteiligten veranlasst werden können", fordert der DPolG-Chef. Für ein solches "Frühwarnsystem" ist nach seiner Ansicht neben mehr Sensibilität der Beteiligten auch eine ausreichende Personalausstattung der Kontrollbehörde notwendig.
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