Frontal21: ZDF-Bericht mit falscher Darstellung Ärzte und KVen verhalten sich korrekt
(Köln) In der gestrigen (27.1.) Ausgabe des Magazins Frontal21 sendete das ZDF einen Beitrag mit dem Titel Reform hintertrieben. Die Kernaussagen darin lauteten: Jedem behandelnden Arzt bleibe es derzeit überlassen, nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu verordnen. Dies sehe eine Übergangsregelung der Gesundheitsreform ausdrücklich vor. Doch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) ignorierten dies ganz bewusst und rieten den Ärzten, diese Regelung nicht zu beachten.
Dazu stellt heute Dr. Roland Stahl, Pressesprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), fest: Diese Aussagen sind falsch. Richtig ist, dass ein Arzt nur dann ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament verordnen darf, wenn dieses Präparat dem Therapiestandard entspricht. Außerdem muss dem Patienten eine deutliche Verschlechterung der Lebensqualität beziehungsweise eine Lebensbedrohung bevorstehen, wenn er das Medikament nicht verordnet bekäme. Das Vorliegen dieser Kriterien muss der Arzt laut Gesetzgeber dokumentieren. Ansonsten droht ihm ein Regress. Diese Übergangsregelung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem eine Liste in Kraft tritt, die Wirkstoffgruppen aufführt, die nicht verschreibungspflichtig sind, aber weiterhin zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können.
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