Pressemitteilung | Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) - Hauptgeschäftsstelle

Fristverlängerung im Schaltverteilerverfahren

(Bonn) - Die Bundesnetzagentur hat mit der viermonatigen Fristverlängerung in der gestrigen (31. März 2010) Anordnung bezüglich des Zugangs zu den Teilnehmeranschlussleitungen (TAL) mittels eines neu zu errichtenden Schaltverteilers auf dem Hauptkabel den bisher eingeschlagenen Weg bestätigt. Der Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) begrüßt diese Entscheidung ganz ausdrücklich, da die Bundesnetzagentur durch die Fristverlängerung nun ausreichend Zeit für eine intensive und detaillierte Prüfung des vorliegenden Entgeltantrages der Deutschen Telekom hat. Fehlende Leistungsbeschreibungen, fehlende Definitionen und fehlende Erfahrungswerte stehen einer Entgeltentscheidung der Bundesnetzagentur in dieser Sache derzeit noch entgegen.

Der Zugang zum Schaltverteiler ist für alternative Telekommunikationsnetzbetreiber essentiell, um ländliche Gebiete wirtschaftlich mit hochbitratigen Breitbandnetzen erschließen zu können. Der Schaltverteiler, der vor der Verzweigung der Hauptleitung in die jeweiligen Kabelverzweiger liegt, hat damit eine entscheidende Funktion für den schnellen und effektiven Breitbandausbau in Deutschland. Mit der von der Bundesnetzagentur im März 2009 geschaffenen Verpflichtung der Deutschen Telekom, Wettbewerbern den Zugang zu den Schaltverteilern der Telekom zu gewähren, unterstützt die Bundesnetzagentur faire Wettbewerbsbedingungen im Telekommunikationsmarkt. "Diese Entscheidung, die Teilnehmeranschlussleitung am Schaltverteiler zu ermöglichen, ist ein wesentlicher Baustein für die Umsetzung der Breitbandinitiative der Bundesregierung", sagt Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des BREKO. "Allerdings hat sich der Ex-Monopolist diesbezüglich bis heute wenig kooperativ verhalten. Selbst Anordnungen der Bundesnetzagentur hinsichtlich des Zugangs zu Schaltverteilern werden nur schleppend umgesetzt", ergänzt Albers. Dies hat der BREKO, der über 30 alternative Carrier vertritt, wiederholt scharf kritisiert.

Die Bundesnetzagentur bleibt allerdings gefordert, da sich im Entgeltantrag der Deutschen Telekom zahlreiche Positionen ohne ausreichende Leistungsbeschreibung finden. Solche Positionen, insbesondere Preise die "nach Aufwand" berechnet werden, verhindern Wettbewerb, da sie alternativen Netzbetreibern eine eindeutige Berechnungsgrundlage für eine Investitionsentscheidung verwehren. Die bisher geltenden Höchstgrenzen für bestimmte Leistungen beim Zugang zum Schaltverteiler sind nach Ansicht des BREKO bewährtes und probates Mittel, um weiterhin Wettbewerb beim Breitbandausbau zu ermöglichen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) Pressestelle Hans-Böckler-Str. 3, 53225 Bonn Telefon: (0228) 2499970, Telefax: (0228) 2499972

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