Fristen und Sanktionen für Umsetzung von digitaler Kommunikation kontraproduktiv / KZBV und BZÄK zum Referentenentwurf des E-Health-Gesetzes
(Berlin) - Anlässlich der heutigen (25. Februar 2015) Anhörung zum Referentenentwurf des sogenannten E-Health-Gesetzes haben Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die Intention des Gesetzgebers grundsätzlich begrüßt, die Einführung der Telematikinfrastruktur und deren Anwendungen im Interesse von Versicherten, Zahnärzten und Krankenkassen zu beschleunigen. Deutliche Kritik äußerten die zahnärztlichen Institutionen allerdings an dem Vorhaben, bei der weiteren Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) Fristen rechtlich festzuschreiben und für deren Nichteinhaltung finanzielle Sanktionen für die Gesellschafter der Betreibergesellschaft gematik sowie für Leistungserbringer vorzusehen.
"Die im Entwurf enthaltenen Fristen und damit verknüpfte Sanktionen bei Überschreitung sind weder geeignet, den Aufbau der Telematikinfrastruktur zu beschleunigen, noch die Akzeptanz dafür bei Leistungserbringern zu fördern. Darüber hinaus führen die möglichen finanziellen Einbußen zu einer Unkalkulierbarkeit des Haushaltes der KZBV, behindern die Wahrnehmung ihrer ureigensten Aufgaben und damit auch die zielgerichtete Unterstützung des Projektes. Die Zahnärzteschaft lehnt dieses Vorgehen deshalb entschieden ab. Dem Gesetzgeber sollte bewusst sein, dass es andere, bereits bewährte Instrumente gibt, um den weiteren Projektverlauf sicherzustellen. Dazu zählt zum Beispiel die Möglichkeit, dass die gematik gegenüber der Industrie Vertragsstrafen aussprechen kann, wenn vereinbarte Leistungen nicht pünktlich erbracht werden", sagte Dr. Günther E. Buchholz, stellvertretender Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.
"Medizinische Anwendungen allerdings, die im Vergleich zum bisherigen Versichertenstammdatenmanagement einen klaren Mehrwert haben, müssen in ihrem Aufbau und der breiten Nutzung weiter gefördert werden. Darunter fallen zum Beispiel die geplanten Regelungen zum Medikationsplan, zu elektronischen Briefen sowie die Festschreibung von Interoperabilität durch offene Schnittstellen."
Nach dem Referentenentwurf muss die gematik die erforderlichen Maßnahmen bis zum 30. Juni 2016 durchführen, damit Dienste zur Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten wie Name, Geburtsdatum, Anschrift oder Krankenversichertennummer ermöglicht werden. Zahnärzten und Ärzten, die ab 1. Juli 2018 ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Versichertenstammdatenprüfung nicht nachkommen, soll die Vergütung von Kassenleistungen pauschal um ein Prozent gekürzt werden.
Die Ausstattung von Praxen mit Komponenten für die Onlineanbindung ist sehr komplex und die entsprechende Infrastruktur zu großen Teilen von Technikdienstleistern abhängig. "Schon allein vor diesem Hintergrund ist es völlig inakzeptabel, dass Zahnärzte Honorarkürzungen für die Nichteinhaltung der Frist zur Onlineprüfung und -aktualisierung der Versichertenstammdaten hinnehmen sollen", erklärt Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, BZÄK-Vorstandsreferent für Telematik. Da die Praxen erst recht keinen Einfluss auf die beteiligten Unternehmen haben, wären diese Strafmaßnahmen ein erheblicher Eingriff in die zahnärztliche Berufsfreiheit. Hingegen muss der zusätzliche Verwaltungsaufwand für die Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK angemessen vergütet werden. Abschläge bei Honoraren sind ein völlig unangemessenes und ungeeignetes Mittel, um den flächendeckenden Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur schneller voranzubringen. "Um unserem Auftrag sachgerecht nachkommen zu können, brauchen wir vor allem eine sichere 'Datenautobahn'", so Jürgen Herbert.
Quelle und Kontaktadresse:
Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV), Büro Berlin
Behrenstr. 42, 10117 Berlin
Telefon: (030) 280179-0, Fax: (030) 280179-20
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