Pressemitteilung | (vzbv) Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Frist läuft: Verbraucher sollten von übereilt abgeschlossenen Riester-Verträgen zurücktreten

(Berlin) – Die Verbraucherzentralen haben Verbraucher zu einem Rücktritt von übereilt abgeschlossenen Verträgen zur privaten Altersvorsorge aufgerufen. Im Februar 2002 könnte – von vielen unbemerkt – eine wichtige Frist verstreichen: Ein Rücktritt von nicht zertifizierten „Riester-Verträgen“ ist nur noch bis zum Ende eines Monats nach Zahlung der ersten Prämie möglich. Da bei vielen Verträgen die erste Zahlung im Januar erfolgte, bleibt oft nicht mehr viel Zeit.

Die Verbraucherzentralen begründen ihren Aufruf mit den in der Regel sehr hohen Kostenbelastungen von teilweise mehr als 20% der zu zahlenden Beiträge. Viele Verbraucher hätten solche Verträge bereits im alten Jahr abgeschlossen, obwohl dafür noch bis Dezember 2002 Zeit sei. Ohnehin stünden die betrieblichen Riester-Produkte voraussichtlich erst ab Juli zur Verfügung. Erst wenn unabhängige Produkttester wie die Stiftung Warentest oder Rating-Agenturen auch diese geprüft hätten, sollten Verbraucher Verträge abschließen. Der vzbv erwartet in diesem Zusammenhang, dass die betrieblichen Lösungen gegenüber Rentenversicherungen, Banksparplänen und Aktienfonds vielfach die bessere Wahl sein werden.

Auch wer im vergangenen Jahr bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, kann unter Umständen noch in den Genuss besserer Angebote kommen. Hilfestellung, in welchen Fällen und wie man aus einem bereits abgeschlossenen Vertrag noch herauskommt, bieten die Verbraucherzentralen in den von ihnen erstellten Musterbriefen und einem dazugehörigen Erläuterungstext. Die Musterbriefe sind in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen erhältlich und können von deren Website heruntergeladen werden. Zu den Internetseiten der Verbraucherzentralen gelangt man über www.verbraucherzentrale.de.

Außerdem äußerte der Verbraucherzentrale Bundesverband erneute Kritik an Tchibo. Der Firmensprecher des Kaffeerösters hatte nach einem Bericht von afp vom 21.1.2002 im Zusammenhang mit der unterlassenen Zertifizierungsinformation in den ausgelegten Faltblättern von einem „Formfehler“ gesprochen. Verbraucher zu einer Unterschrift unter einen rechtsverbindlichen Versicherungsantrag zu verleiten und wesentliche Produktinformationen, die dem Umworbenen zur Entscheidung für das Produkt nach der 3. EU-Richtlinie Leben eigentlich vor Antragsunterschrift vorliegen müssten, erst später zuzusenden, sei nicht bloß ein „Formfehler“, betonte der Bundesverband.

Quelle und Kontaktadresse:
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Markgrafenstraße 66 10969 Berlin Telefon: 030/258000 Telefax: 030/2580018

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