Pressemitteilung | Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM) - Hauptstadtbüro

Frequenz-Versteigerung statt Zuteilung würde mobilen Breitbandausbau empfindlich bremsen / Morgen Sitzung bei der Bundesnetzagentur

(Köln/Berlin) - Die Mobilfunk-Nutzung boomt in Deutschland. Jeder der deutschen Mobilfunknetzbetreiber hat bis heute schätzungsweise weit mehr als 15 Milliarden Euro für Frequenznutzungsrechte, Netzausbau und Vermarktung in Deutschland investiert. Im kommenden Jahr steht eine wichtige Weichenstellung an, denn Ende 2016 laufen die 900-MHz- und ein Großteil der 1800-MHz-Frequenznutzungsrechte der vier Mobilfunknetzbetreiber aus. Diese bisherigen GSM-Frequenzen werden von ihnen vor allem für die Versorgung mit mobilen Sprachdiensten und Machine-to-Machine-Anwendungen in Deutschland eingesetzt. Nun stellt sich die Frage, wie diese Frequenzen ab 2017 genutzt werden sollen. Um Planungssicherheit für weitere Investitionen aller Beteiligten zu schaffen, möchte die Bundesnetzagentur 2013 über die zukünftige Zuteilung dieser Frequenzen entscheiden. Am morgigen Freitag stellt der Regulierer in einer Sitzung Szenarien zur weiteren Vorgehensweise in diesem Verfahren vor.

Dabei muss sie vor allem entscheiden, ob die Zuteilung per Einzelzuteilung an die Antragsteller oder per Auktion erfolgen soll. "Mit einer Entscheidung die Frequenzen zu versteigern, würde im Gesamtmarkt nicht nur eine erhebliche Rechtsunsicherheit entstehen - es würde auch die Planungssicherheit der bisherigen Frequenznutzer zerstört. Dann wäre zu befürchten, dass weitere Investitionen in den Ausbau mobiler Datennetze auf Jahre auf Eis gelegt werden oder zunächst außerhalb Deutschlands erfolgen. Eine Auktion würde damit auch den Breitbandstrategien von Bund und Ländern völlig zuwiderlaufen", warnt der VATM-Geschäftsführer.

Um die Frequenzbedarfe abschätzen zu können, muss zunächst ein förmliches Bedarfsermittlungsverfahren vorgenommen werden. Jede interessierte Partei kann dabei ihren Frequenzbedarf anmelden. Wenn keine Knappheit besteht, kann die Zuteilung per Einzelzuteilung erfolgen. Die Bundesnetzagentur hat Anfang 2012 daher ein solches Bedarfsermittlungsverfahren durchgeführt. "Die Ergebnisse sind zwar noch immer nicht im Einzelnen bekannt gegeben, aber nach öffentlichen Statements der Regulierungsbehörde wurde zumindest keine Knappheit hinsichtlich der vier Mobilfunknetzbetreiber festgestellt", so Grützner.

Anstatt Einzelzuteilungen zu initiieren, hat die Bundesnetzagentur zwischenzeitlich eine weitere Anhörung gestartet, in der die Marktbeteiligten und sonstige Interessierte - über die 900/1800-MHz-Frequenzbereiche hinaus - ihre Einschätzung zum mittelfristigen Bandbreitenbedarf im mobilen Breitband abgeben konnten. Morgen folgt die öffentliche Sitzung. "Damit zieht sich das gesamte Verfahren weiter in die Länge", sagt Grützner: "Es kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass die Regulierungsbehörde unter politischem Druck steht, eine Auktion zur Einnahmenmaximierung durchzuführen, die die Wirtschaft belastet und den Breitbandausbau verteuert."

Der Geschäftsführer des Branchenverbandes appelliert: "Die Bundesnetzagentur sollte die bisherigen 900-/1800-MHz-Nutzungsrechte zu den bestehenden Bedingungen einschließlich der auferlegten Verpflichtungen den bisherigen Nutzern, die ihre Leistungsfähigkeit am kapitalintensiven deutschen Mobilfunkmarkt über zwei Jahrzehnte bewiesen haben, für einen angemessenen Zeitraum weiter zuteilen."

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V. (VATM), Hauptstadtbüro Pressestelle Neustädtische Kirchstr. 8, 10117 Berlin Telefon: (030) 50561538, Telefax: (030) 50561539

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