Pressemitteilung | Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger e.V (BDZV)

Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia: Keine Lizenzpflicht für Selbstkontrolle im Internet!

(Berlin) - Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (FSM), der über 400 Verlage, Rundfunk- und Internetunternehmen angehören, lehnt die Einführung einer Lizenzpflicht für die Selbstkontrolle in Online-Medien weiterhin kategorisch ab. Sollten die Bundesländer an derzeitigen Diskussionsvorschlägen für eine so genannte "regulierte Selbstregulierung" festhalten, so sehe sich die FSM gezwungen, im Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Jugendmedienschutz-Staatsvertrages alle Selbstkontrollaktivitäten einzustellen. Die FSM würde sich in diesem Fall allein auf Beratungstätigkeiten für Mitglieder und die Mitarbeit in nationalen und internationalen Organisationen beschränken. Dies sagte der ehrenamtliche Vorsitzende der FSM, Arthur Waldenberger, unter Verweis auf einen einstimmigen Beschluss der Mitglieder der Selbstkontrolleinrichtung.

"Mit der Einstellung jeglicher Selbstkontrolle würde das Ziel der geplanten Regelung völlig verfehlt", erklärte Waldenberger. Der ursprüngliche Plan der Länder, die Selbstkontrolle zu stärken, sei sehr zu begrüßen. Leider bewirkten die derzeitigen Vorschläge aber das genaue Gegenteil. Waldenberger: "Unsere Mitglieder sehen keinen Sinn in einer Selbstkontrolle, die staatlich reguliert wird.

Regulierte Selbstregulierung ist ein Widerspruch in sich. Selbstkontrolle ist die Ausübung von Grundrechten. Es wird daher keinen Antrag auf Erteilung einer Lizenz geben." Das Ende der Selbstkontrolle im Internet hätte für die Länder drastische Kostensteigerungen zur Folge; die Länder müssten zukünftig die angestrebte Überwachung des Internets aus Steuermitteln finanzieren. Gleichzeitig würden kleine und mittlere Online-Unternehmen ins Ausland abwandern; Arbeitsplätze und Steuereinnahmen gingen in Deutschland verloren. "Der größte Schaden jedoch droht der Bürgergesellschaft", so Waldenberger. "Fehlende Selbstkontrolle im Internet bedeutet auch, dass den Bürgern ein wichtiger Ansprechpartner für Beschwerden über unzulässige Inhalte im Netz verloren geht."

Nach Auffassung der Mitglieder der FSM würde die Einführung einer Lizenzpflicht für die freiwillige Selbstkontrolle zum Verlust der Autonomie der FSM führen. Die Geschäftsführerin der FSM, Sabine Frank, erläuterte: "Unser Grundsatz ist: Kooperation mit dem Staat ja, Staatsaufsicht nein." Frank weiter: "Es ist nicht zielführend, Instrumente aus dem Rundfunkrecht wie z.B. eine staatliche Lizenz auf Online-Medien zu übertragen."

Die FSM kündigte an, bei einer Anhörung zum Jugendmedienschutz-Staatsvertrag am 18. Juni Vorschläge für einen effektiven Jugendschutz im Internet vorzutragen. Frank: "Wir sind aufgrund der guten Erfahrungen in der Vergangenheit sicher, dass alle Beteiligten gemeinsam effektive Regelungen finden werden, mit denen auch das System der Selbstkontrolle aufrecht erhalten bleiben kann. Dabei muss auch den Besonderheiten des Mediums Internet Rechnunggetragen werden."

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) Markgrafenstr. 15 (Haus der Presse) 10969 Berlin Telefon: 030/7262980 Telefax: 030/726298299

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