Freitag, der 13. ist Rauchmeldertag / Berlin und Brandenburg noch immer ohne Rauchmelderpflicht
(Berlin) - Alle privaten Haushalte in Deutschland sollen mit Rauchmeldern ausgestattet und damit die Zahl der Brandtoten weiter minimiert werden. Das ist das Ziel der Kampagne "Rauchmelder retten Leben", die vor 15 Jahren ins Leben gerufen wurde. Mit-Initiator der Kampagne war der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die bisherige Bilanz: Die Zahl der jährlichen Brandtoten hat sich auf etwa 400 halbiert, außer in Berlin und Brandenburg wurden in allen anderen Bundesländern inzwischen Gesetze zur Installation von Rauchmeldern erlassen. "Wir hoffen, dass die Rauchmelderpflicht bald in allen Bundesländern eingeführt wird", sagt Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung. "Denn bis alle privaten Haushalte dann tatsächlich auch mit Rauchmeldern ausgestattet sind, dauert es noch einige Jahre, da die gesetzlichen Regelungen schrittweise umgesetzt werden."
Versicherungsschutz ist nicht gefährdet
Der Einbau von Rauchmeldern soll Menschenleben retten. Zwar muss jeder, der eine Hausrat- oder Gebäudeversicherung abschließt, alle bestehenden gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsregelungen beachten - die Rauchmelderpflicht eingeschlossen. Sollte dem Vermieter, dem Mieter oder Eigentümer bei der Verwendung eines Rauchmelders trotz alledem ein Fehler unterlaufen, riskiert er dennoch nicht den Versicherungsschutz. "Ein fehlender oder unsachgemäß betriebener Rauchmelder müsste Ursache für den Schaden bzw. die Schadenhöhe sein", erklärt Fürstenwerth, "ein solcher Zusammenhang kann aber in der Regel nicht hergestellt werden".
Freitag der 13. - Tag des Rauchmelders
Am Tag des Rauchmelders sollen Verbraucher verstärkt über die richtige Installation und die Verlässlichkeit von Rauchmeldern aufgeklärt werden. Denn bei der Vielzahl der vorhandenen Geräte am Markt gibt es deutliche Qualitätsunterschiede. Ergänzt wird das Angebot der Kampagne mit einem Film, der das ernste Thema Kinderzimmerbrand mit einem Augenzwinkern behandelt und dennoch angemessen auf die Brandgefahr hinweist.
Quelle und Kontaktadresse:
Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)
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