Pressemitteilung | Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV)

Freiheitsrechte wahren! / DAV fordert auf Neujahrsempfang auch Reform des Berufsrechts

(Berlin) - Auf seinem Neujahrsempfang hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) die Wahrung und Stärkung der Freiheitsrechte eingefordert. So erfordern die ausufernden Telekommunikationsüberwachungen eine sinnvolle Begrenzung und einen effizienten Richtervorbehalt. Der von dem Bundesministerium der Justiz vorgeschlagene Entwurf trifft auf Widerspruch der Anwaltschaft, da außer den Geistlichen, den Strafverteidigern und – systemwidrig – auch den Abgeordneten die Angehörigen anderer der Vertrauensberufe nicht unter absoluten Schutz gestellt werden. Bei diesen, also Rechtsanwälte die nicht als Strafverteidiger tätig sind, Notare, Steuerberater und Ärzte, sollen heimliche Überwachungsmaßnahmen zulässig sein. Ferner schlägt der DAV eine gründliche Überarbeitung der Bundesrechtsanwaltsordnung vor. So bedürfe es einer Lockerung des Verbots des Erfolgshonorars, einer weiteren Liberalisierung des Werberechts und einer Reform des Fachanwaltssystems.

„Berufsgeheimnisträger dürfen nicht heimlich überwacht werden“, fordert Rechtsanwalt Hartmut Kilger, DAV-Präsident, auf dem Neujahrsempfang des DAV. Der gesetzlich vorgeschriebene Richtervorbehalt sei – wissenschaftlich gesichert – kein wirksames Instrument mehr, um hier die Ausuferung einzugrenzen. Die Regelung über die heimlichen Überwachungsmethoden seien dringend überarbeitungsbedürftig. Dazu gehöre insbesondere der Schutz des Vertrauensverhältnisses zu den Angehörigen der Vertrauensberufe, so Rechtsanwälten, die nicht als Strafverteidiger tätig sind, Notaren, Steuerberatern, Ärzten et cetera. Es seien keine Fälle denkbar, in denen bei Gesprächen zwischen dem Angehörigen eines Vertrauensberufs und seinen Mandanten die Vermutung der absoluten Privatheit widerlegt sein könnte.

Trotz des soeben (14. Dezember 2006) beschlossenen Gesetzes zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft hält der DAV die gründliche Überarbeitung der Bundesrechtsanwaltsordnung nach wie vor für notwendig. So spricht er sich für die Lockerung des Verbots des Erfolgshonorars, für eine Liberalisierung des Werberechts und für eine Reform des Fachanwaltssystems aus. Hierzu Kilger: „Alles Themen, die den Zugang zum Recht betreffen.“

Im Rahmen seines Neujahrsempfangs hat der DAV das 64.000ste Mitglied eines örtlichen Anwaltvereins begrüßt.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher AnwaltVerein e.V. (DAV) Swen Walentowski, Pressesprecher Littenstr. 11, 10179 Berlin Telefon: (030) 7261520, Telefax: (030) 726152190

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