Freie Krankenhauswahl darf nicht in Frage gestellt werden / Fachverband wendet sich gegen Forderung nach Abschaffung der freien Krankenhauswahl
(Freiburg) - Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. (KKVD) weist die Forderung der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH), die freie Krankenhauswahl abzuschaffen zurück. Die Forderung zeige, wie eine gesetzliche Krankenversicherung die Rechte der Versicherten und Leistungserbringer missachtet und sich über geltendes Recht hinwegsetzen will, so der Vorsitzende des KKVD, Domkapitular Dieter Geerlings.
Die Vielfalt der Krankenhausträger ist verfassungsrechtlich gewollt und geschützt. Das Sozialgesetzbuch weist ausdrücklich darauf hin, dass Krankenkassen den Bedürfnissen der Versicherten Rechnung zu tragen haben. Gesetzliche Krankenkassen haben mit einer Vielfalt von Leistungserbringern Verträge zu schließen und dabei zum Beispiel auch auf religiöse Bedürfnisse der Versicherten zu achten. Dies ist gesetzlich im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches in Paragraph 2 festgelegt. Die Wahlfreiheit der Versicherten setzt ein Wahlangebot voraus. Ein kranker Mensch muss frei entscheiden können, von wem er sich helfen lässt.
Die Forderung der KKH ist nicht nur ein Affront gegen die Krankenhäuser in Deutschland sondern auch ein Affront gegen die Versicherten. Man hat den Eindruck, dass die KKH die Forderung aus rein ökonomischen Gründen erhebt. Anscheinend will die KKH nur noch zu Niedrigpreisen Leistungen einkaufen. Die daraus zwangsläufig resultierenden Qualitätseinbußen zu Lasten der Versicherten scheint sie ohne Bedenken in Kauf zu nehmen.
Der KKVD wurde 1910 gegründet. Er vertritt die Interessen von rund 500 katholischen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen der Krankenhilfe in katholischer Trägerschaft mit 115.000 Betten und 170.000 Beschäftigten. Der Katholische Krankenhausverband Deutschlands e. V. ist ein Fachverband des Deutschen Caritasverbandes
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