Freie Ärzteschaft: Positive Bilanz nach dem Ärztetag in Mainz
(Essen) - Neben eigenen Beschlussanträgen war die Freie Ärzteschaft (FÄ) beim diesjährigen Ärztetag im Bereich Gesundheits- und ärztlicher Berufspolitik an mehreren weiteren Entscheidungen beteiligt. Der FÄ-Vorsitzende Wieland Dietrich zeigte sich nach Abschluss der Abstimmungen vor allem über drei mit großer Mehrheit angenommene Anträge zufrieden.
"Als Freie Ärzteschaft freuen wir uns darüber, dass der Ärztetag verschiedene starke Signale zur Förderung der haus- und fachärztlichen Praxen gesetzt hat", lautete die Bilanz des Essener Dermatologen am vergangenen Freitagabend nach Abschluss der Abstimmungen und er rückte dabei vor allem die Ergebnisse von drei Anträgen in den Fokus.
Facharztpraxen in ambulanter Medizin unverzichtbar
Den von der FÄ initiierten Beschlussantrag zum Weiterbestehen von Facharztpraxen (1c-72) zum Erhalt von Versorgungsqualität und -umfang hätten die Delegierten mit deutlicher Mehrheit angenommen, freut sich Dietrich. Denn mehr als drei Viertel der Stimmberechtigten folgten den Begründungen der Freien Ärzteschaft zur "ambulanten Facharztschiene" mit weiterhin ambulanten und mit im Vergleich zu an Kliniken angebundenen Leistungen weit flexibleren, wohnortnahen und mit geringeren Kosten einhergehenden fachärztlichen Angeboten.
Keine finanziellen Anreize für ePA-Befüllung!
Ein ähnlich deutliches Ergebnis erbrachte der unter Beteiligung der Freien Ärzteschaft eingereichte Antrag, die Opt-Out-Lösung bei der elektronischen Patientenakte nicht durch finanzielle Abrechnungsregularien zu konterkarieren (Ic-94). "Es ist aus meiner Sicht ein Unding, die Aktenbefüllung mit das ärztliche Ethos im Hinblick auf die Schweigepflicht kompromittierenden ökonomischen Bedingungen zu verknüpfen", erklärt der FÄ-Vorsitzende seinen Unmut über die im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) vorgesehenen Pauschalen für Arztpraxen bei Befüllungen von Patientenakten. "Das kann dazu führen, aus finanzielle Interessen dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach einer Opt-Out-Lösung entgegenzuwirken, und das ist inakzeptabel", so der Gegenstand des Antrags, dem sich knapp 75 Prozent der Abstimmenden anschlossen.
Kein Not- und Bereitschaftsdienst mehr jenseits des gesetzlichen Rentenalters
Sogar etwa 80 Prozent der Delegierten sprachen sich beim Ärztetag dafür aus, die Landesärztekammern aufzufordern, die Verpflichtung zum Not- und Bereitschaftsdienst nach Erlangen des gesetzlichen Renteneintrittsalters aufzuheben und die Teilnahme an den Diensten danach auf Freiwilligenbasis zu stellen. "Das ist ein wichtiges Signal, denn die ärztlich tätigen Babyboomer-Jahrgänge stehen inzwischen unmittelbar vor dem Eintritt ins Rentenalter, was den bereits jetzt bestehenden Mangel an Ärztinnen und Ärzten massiv verstärken wird", begründet Dietrich die Wichtigkeit dieses Antrags, bei dem die Freie Ärzteschaft ebenfalls intensiv mitgewirkt hat.
Die Teilnahmepflicht an Not- und Bereitschaftsdiensten sorge dafür, dass Kolleginnen und Kollegen mit Beginn des Renteneintrittsalters ihre Praxen schlössen, obwohl sie ohne diese Verpflichtung ansonsten vielleicht gern noch einige Jahre ärztlich tätig gewesen wären. Denn eine regelhafte Befreiung von diesen Diensten mit Eintritt ins Rentenalter sei bislang nur in einigen Bundesländern wie in Bayern möglich, kommentiert der FÄ-Vorsitzende, der sich von diesem auf dem Ärztetag mit großer Mehrheit gefassten Beschluss (Ic-80) eine wirkungsvolle Maßnahme gegen den sich demnächst weiter verschärfenden Mangel an Haus- und Fachärzten verspricht.
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