Pressemitteilung | Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e.V. (ZDB)

Frauenrath: Deutsches Veto gegen Vorschlag zu Übergangsfristen bei EU-Osterweiterung

(Berlin) - „Als schlechteste aller Lösungen“, hat der Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, Dipl.-Ing. Arndt Frauenrath, den Vorschlag der EU-Kommission bezeichnet, im Rahmen der EU-Osterweiterung nur die Arbeitnehmerfreizügigkeit, nicht jedoch auch die Dienstleistungsfreiheit für eine Übergangsfrist auszusetzen.

Alle drei Sozialpartner der deutschen Bauwirtschaft (Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) haben sich daher in einem gemeinsamen Schreiben an Bundeskanzler Gerhard Schröder für ein Veto der Bundesregierung gegen diesen Vorschlag ausgesprochen. ZDB-Präsident, Arndt Frauenrath, hatte anlässlich des letzten Bündnisgespräches Bau im April gegenüber dem Bundeskanzler eine mindestens zehnjährige Aussetzung der Dienstleistungsfreiheit und der Freizügigkeit der Arbeitnehmer gefordert.

„Der Vorschlag der Kommission, überhaupt keine Übergangsfristen bei der Einführung der Dienstleistungsfreiheit vorzusehen, wird auf dem deutschen Bau- und Arbeitsmarkt zu schwersten Verwerfungen für die rund 77.000 Betriebe und die ca. eine Million Beschäftigten führen. Ohne eine langfristige und gleichzeitige Aussetzung sowohl der Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch der Dienstleistungsfreiheit muss mit einem massiven Verlust von Arbeitsplätzen heimischer Bauarbeitnehmer und der Existenzvernichtung einer großen Zahl heimischer Baubetriebe gerechnet werden.“, so Frauenrath.

Ohne Übergangsfristen im Bereich der Dienstleistungsfreiheit können mittel- und osteuropäische Betriebe mit ihren Arbeitnehmern zum Zeitpunkt des Beitritts mit den heimischen Betrieben konkurrieren. Aufgrund des erheblichen Sozialgefälles wären mittel- und osteuropäische Wettbewerber konkurrenzlos billig und würden in kürzester Zeit heimische Baubetriebe und deren Arbeitnehmer vom Markt drängen. Durch den Vorschlag der EU-Kommission würde sich dieses Szenario zu Lasten der heimischen Wirtschaft noch dadurch verschärfen, dass inländische Baubetriebe wegen der in der Übergangszeit ausgesetzten Freizügigkeit der Arbeitnehmer keine Möglichkeit hätten, osteuropäische Arbeitnehmer selbst zu beschäftigen.

Frauenrath erinnerte daran, dass der Bundeskanzler im Rahmen des Bündnisgesprächs Bau zugesagt hatte, sich für Übergangsfristen sowohl bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit als auch bei der Dienstleistungsfreiheit einzusetzen; er hoffe, dass der Bundeskanzler zu seinem Wort stehen werde. „Das deutsche Baugewerbe appelliert daher an den Bundeskanzler, den Vorschlag der EU-Kommission durch ein deutsches Veto im Europäischen Rat zu verhindern.“

Quelle und Kontaktadresse:
Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) Kronenstr. 55-58 10117 Berlin Telefon: 030/203140 Telefax: 030/20314419

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