Frauen durch Hartz IV stärker benachteiligt
(Hamburg) - Die im Vergleich zu Männern besondere Situation von Frauen und Müttern wird von Hartz IV nicht angemessen berücksichtigt. Die Apothekengewerkschaft ADEXA befürchtet, dass Frauen durch Hartz IV noch stärker als bisher in schlecht bezahlte, minderqualifizierte Jobs oder sogar ganz aus dem Erwerbsleben gedrängt werden.
Dazu Monika Oppenkowski, ADEXA-Bundesvorsitzende: Die Politik versucht wieder einmal, die wirtschaftliche Misere mit dem Motto Frauen zurück an den Herd zu lösen. Frauen, die aufgrund des Partnereinkommens keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, verlieren auch den Anspruch auf Arbeitsvermittlung und Qualifizierung - außerdem werden keine Sozialversicherungsbeiträge für sie gezahlt. Das gilt zwar auch für Männer mit gut verdienenden Partnerinnen. Doch Frauen sind generell schlechter gestellt als Männer, was ihre Altervorsorge und die Chancen auf gut bezahlte, qualifizierte Stellen angeht. Hartz IV trägt diesem Umstand keine Rechnung obwohl das Gesetz angeblich am Prinzip des Gender Mainstreaming ausgerichtet ist.
Nach Meinung von ADEXA reicht es nicht aus, Frauen im Gesetz nicht ausdrücklich schlechter zu stellen als Männern. Aufgrund der nach wie vor existierenden Benachteiligung von Frauen im Arbeitsleben und bei der Rente müssen bewusst Regelungen getroffen werden, die diese Schieflage abbauen helfen. Dies ist von den politisch Verantwortlichen, d.h. Regierung ebenso wie Union und FDP, versäumt worden.
ADEXA bemängelt auch, dass qualifizierte Arbeitslose zunehmend genötigt werden, Minijobs anzunehmen, die kaum soziale Absicherung bieten und für die berufliche Entwicklung der betroffenen Frauen eher schädlich sind. Dazu kommt, dass viele dieser Minijobs aus regulären Teilzeitstellen umgewandelt worden sind. Auch die Pläne, ALG-II-EmpfängerInnen zu kommunalen Jobs für ein bis zwei Euro zusätzlich zu verpflichten, lehnt ADEXA ab, weil damit reguläre Stellen vernichtet werden.
Prinzipiell zu begrüßen ist aus Sicht von ADEXA die Tatsache, dass nun auch arbeitsuchende Sozialhilfebezieherinnen Anspruch auf ALG II, Zahlung von Renten- und Krankenversicherungsbeiträgen und sowie Vermittlung und Qualifizierungsmaßnahmen haben. Doch in der Praxis wird Letzteres vermutlich wenig bringen: Arbeitsvermittler werden sich eher damit befassen, die vergleichsweise teuren Bezieher von ALG I unterzubringen, als eine schwer zu vermittelnde alleinerziehende Berufsrückkehrerin, die nur ALG II bekommt.
Außerdem hapert es vielerorts immer noch an den nötigen Kinderbetreuungskapazitäten, damit Mütter wirklich arbeiten gehen können auch hier hat die Regierung, haben alle größeren Parteien ihre Hausaufgaben noch lange nicht gemacht.
Quelle und Kontaktadresse:
ADEXA - Die Apothekengewerkschaft, Bundesverband der Angestellten in Apotheken (BVA)
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