Pressemitteilung | k.A.

Franzen: Pflegeurteil zwingt zum Umdenken

(Berlin) - „Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Pflegeversicherung läutet für alle Zweige der Sozialversicherung einen Umdenkungsprozess ein.“ Dies stellte gestern in Berlin der Präsident der Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände (BDH), Hermann Franzen, fest und verwies auf entsprechende Andeutungen der Verfassungsrichter in der Urteilsbegründung. Wenn Eltern, die Kinder betreuen oder erziehen, bei den Beiträgen zur Pflegeversicherung entlastet werden müssten, dann sei mit gleicher Logik auch eine Entlastung dieses Personenkreises zumindest in der Rentenversicherung vorzusehen, folgerte der BDH-Präsident.

Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis 2004 eine entsprechende Regelung vorzunehmen. Sollte gleichzeitig keine Leistungseinschränkung in der Pflegeversicherung vorgesehen werden, käme es bei Arbeitnehmern, die keine Kinder erziehen oder betreuen, zu Beitragssteigerungen. Davon wären nach Auffassung der BDH auch die Arbeitgeber betroffen. „Die Abschaffung des Buß- und Bettages als Feiertag reicht schon heute bei weitem als Kompensation für den Arbeitgeberbeitrag nicht mehr aus“, betonte Franzen. Die BDH fordert daher, entweder eine grundlegende Strukturreform der Pflegeversicherung - auch hier wäre eine zusätzliche kapitalgedeckte Lösung, wie sie jetzt in der Rentenversicherung vorgesehen wird, durchaus denkbar - oder der Arbeitgeberbeitrag müsste auf dem heutigen Niveau eingefroren werden. Nur so lasse sich eine weitere Erhöhung der Lohnzusatzkosten vermeiden.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesvereinigung Deutscher Handelsverbände e.V. (BDH) Am Weidendamm 1A 10117 Berlin Telefon: 030/5900995-21 Telefax: 030/5900995-39

NEWS TEILEN: