Pressemitteilung | Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL)

Fragwürdige Schlussfolgerungen der Verkehrsminister aus Tunnelunglücken in der Schweiz

(Frankfurt/M.) – Die Verkehrsminister aus Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und der Schweiz haben sich Ende vergangenen Jahres auf eine „Gemeinsame Erklärung über die Verbesserung der Straßenverkehrssicherheit insbesondere in Tunnels im Alpengebiet“ verständigt. Kernelemente dieser „Gemeinsamen Erklärung“ sind Maßnahmen zur Lenkung des Schwerverkehrs und zur Förderung der Verlagerung von Gütern auf die Schiene.

In einem Schreiben an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen unterstreicht der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. die tiefe Betroffenheit auch des Straßentransportgewerbes angesichts der Folgen des Unfalls im Gotthard-Tunnel. Der Verband begrüßt daher alle erfolgversprechenden Ansätze, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit im alpenquerenden Verkehr geeignet sind.

Maßnahmen zur Verkehrslenkung, wie derzeit im Schweiz-Transit praktiziert, stoßen beim BGL auf große Bedenken und Ablehnung. „Einbahnverkehr“ für Lkw durch den Gotthard-Tunnel seien zwar vorübergehend akzeptabel, müssten jedoch spätestens nach Abschluss der baulichen Maßnahmen zur Erhöhung der Tunnelsicherheit überprüft werden. Die u.a. im Falle von Staus vorgesehene Umlenkung von Verkehrsströmen auf Ausweichrouten findet keine Akzeptanz: Nicht nur werde dadurch die Planbarkeit von Transportabläufen und die Kalkulierbarkeit von Transportkosten verhindert, die vorgesehenen Ausweichrouten (z.B. über den San Bernardino) seien aufgrund niedrigerer Sicherheitsstandards für hohes Verkehrsaufkommen nicht geeignet. Risiken verlagerten sich dadurch nicht nur örtlich, sondern erhöhten sich insgesamt.

Des Weiteren verweist der BGL darauf, dass eine Verlagerung von Straßengüterverkehren auf die Schiene keineswegs „automatisch“ die Verkehrssicherheit erhöht. So zeigten unabhängige Untersuchungen von Experten seit Jahren, dass es den „sicheren Verkehrsträger Schiene“ ebenso wenig gebe wie den „umweltfreundlichen Verkehrsträger Schiene“. Vielmehr sei zu berücksichtigen, dass die in der „Gemeinsamen Erklärung“ als Verlagerungsalternativen genannten Kombinierten Verkehre Schiene/Straße auf hochbelasteten Strecken in „Konkurrenz“ mit schnellen Personenverkehrszügen durchgeführt werden. Kombinierte Verkehre bergen zudem zusätzliche Sicherheitsrisiken beim Umschlag und diese Züge fahren durch Bahnhöfe in Stadtzentren. Der BGL verweist auf das gerade aus dem Mischverkehr von Personen- und Güterverkehren auf Schienen resultierende hohe Gefährdungspotential in Eisenbahntunnels. Wie, so fragt der BGL, stehe es mit Rettungswegen, Schutzräumen, Beleuchtung und weiteren Sicherheitsvorkehrungen in Eisenbahntunnels? Diese Frage sei besonders drängend, weil es bei Gefahrgutzügen zu einer Kumulation von Gefahrgutmengen komme, die Unfälle zu unbeherrschbaren Ereignissen werden lassen könnten. Die „Gemeinsame Erklärung“ enthält hierzu keinerlei Betrachtungen.

Hinzu komme, dass die Schiene in der Praxis weder qualitativ noch quantitativ in der Lage sei, nennenswerte Gütermengen von der Straße zu übernehmen. Der BGL hält es daher für völlig verfehlt, den entsetzlichen Unfall im Gotthard-Tunnel zu instrumentalisieren. Es sei nicht berechtigt, unter Hinweis auf einen äußerst fragwürdigen Sicherheitsgewinn angestrebte Verkehrsverlagerungen auf die Schiene zum Anlass zu nehmen, den für Wirtschaft und Verbraucher unverzichtbaren Straßentransport noch stärker als bislang zu behindern und ideologisch zu verteuern.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL) Breitenbachstr. 1 60487 Frankfurt Telefon: 069/79190 Telefax: 069/7919227

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