Fort- und Weiterbildung: BDB begrüßt staatliche Fördermaßnahme für deutsche Binnenschifffer
(Duisburg) - In Absprache mit dem Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB) hat die Bundesregierung ein Förderprogramm für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen der deutschen Binnenschiffer verabschiedet. Gefördert werden Maßnahmen, die Kenntnisse über den kaufmännischen Betrieb eines Unternehmens in der Binnenschifffahrt oder in der Anwendung der elektronischen Datenverarbeitung vermitteln. Hierunter fallen auch Weiterbildungsmaßnahmen, die auf die Prüfung für den Zugang zum Beruf des Binnenschifffahrtsunternehmers vorbereiten. Gefördert werden außerdem Weiterbildungsmaßnahmen, die Kenntnisse vermitteln, die für den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind oder die auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt zu verwendende Qualifikation vorbereiten.
Die entsprechende Richtlinie ist am 1. November 2003 mit der Veröffentlichung im Verkehrsblatt in Kraft getreten.
Der Verband hat sich mit dem Bundesverkehrsministerium und der Wasser- und Schifffahrtsdirektion West darauf verständigen können, dass diese Zuwendungen den deutschen Binnenschiffern gewährt werden, d.h. allen Besatzungsmitgliedern, die auf Binnenschiffen fahren, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen. Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbare Zuschüsse gezahlt und betragen 80 % für Weiterbildungsmaßnahmen, die kaufmännische oder EDV-Kenntnisse vermitteln oder auf die Prüfung für den Zugang zum Beruf des Binnenschifffahrtsunternehmers vorbereiten. Mit 50 % werden Maßnahmen gefördert, die für den Betrieb eines Binnenschiffes erforderlich sind oder die auf eine spezielle, in der Binnenschifffahrt zu verwendende Qualifikation vorbereiten.
Mit dieser Initiative wird ein wichtiger und längst überfälliger Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmer in der deutschen Binnenschifffahrt geleistet!, zeigte sich BDB-Präsident Heinz Hofmann erfreut über diese Maßnahme.
Den staatlichen Haushalt belastet dieses Förderprogramm nicht, denn die Mittel werden aus den gewonnenen Zinsen des europäischen Reservefonds genommen, in den das Binnenschifffahrtsgewerbe über viele Jahre eingezahlt hat., erläuterte der Verbandspräsident anlässlich der Freigabe des Programms.
Interessierte Antragsteller können sich mit der WSD West als zuständiger Bewilligungsbehörde und mit dem BDB in Verbindung setzen, der über die Weiterbildungseinrichtung Schulschiff Rhein in Duisburg ein breit gefächertes Schulungsprogramm anbietet, das es nun zu nutzen gilt!
Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband der Deutschen Binnenschiffahrt e.V. (BDB)
Dammstr. 15-17, 47119 Duisburg
Telefon: 0203/8000650, Telefax: 0203/8000621
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