Pressemitteilung | DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

Forschung an embryonalen Stammzellen nicht verweigern

(Berlin) - "Der Import überzähliger menschlicher embryonaler Stammzellen sollte unter streng kontrollierten Bedingungen erlaubt werden und auch der Entwicklung eigener Stammzelllinien zu Forschungszwecken könne sich Deutschland auf Dauer nicht verweigern", erklärte Ludwig Georg Braun, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), zur bevorstehenden Entscheidung des Deutschen Bundestages in Berlin.

Allerdings müssten dazu strenge Auflagen erfüllt werden, wie der nachweisliche Mangel an Erfolg versprechenden Forschungsalternativen, die Registrierung der Zelllinien und das Einverständnis der Eltern zur Gewinnung von Stammzellen aus einem überzähligen Embryo. Als Kontrollinstanz könne die Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit (ZKBS) dienen, deren sachkundige Mitglieder aus den Bereichen der Gewerkschaften, des Arbeitsschutzes, der Wirtschaft, der forschungsfördernden Organisationen und des Umweltschutzes kämen.

Zudem sollte die ethische Vertretbarkeit von Forschungsvorhaben durch eine Zentrale Ethikkommission geprüft werden.Eine gezielte Herstellung von embryonalen Zellen für Forschungs- oder kommerzielle Zwecke lehnt auch Braun ab. Grundsätzlich genieße die ethisch unstrittige Forschung an adulten und solchen Stammzellen, die aus dem Nabelschnurblut gewonnen werden, den Vorrang. "Der deutschen Forschung darf aber nicht wieder einmal die internationale Isolation drohen. Den Risiken wie den Chancen der damit verbundenen Forschungsmöglichkeiten muss man sich auch in Deutschland stellen. Dies bedeutet eine große ethische Verpflichtung für die Forschenden", so der DIHK-Präsident wörtlich.

Deutschland könne sich nicht der Forschung an embryonalen Stammzellen verweigern und später die damit im Ausland entwickelten Medikamente importieren. Eine solche Doppelmoral wäre letztlich bereits ein Negativsignal für den Innovationsstandort Deutschland, wie es 1990 bei der ersten Fassung des Gentechnikgesetzes eingetreten sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Breite Str. 29 10178 Berlin Telefon: 030/203080 Telefax: 030/203081000

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