Pressemitteilung | k.A.

Forderungen zur gesetzlichen Regelung für den Beruf und die Funktion des Osteopathen

(Augsburg) - "Obwohl inzwischen jährlich Millionen von Patienten osteopathische Behandlungen in Anspruch nehmen und die gesetzlichen Krankenkassen einen dreistelligen Millionenbetrag dafür aufwenden, ist bis heute nicht geklärt, welche Qualifikation ein Osteopath überhaupt haben muss. Ein aus Sicht des Patientenschutzes unhaltbarer Zustand", stellt der Präsident der Bürger Initiative Gesundheit e.V. Wolfram-Arnim Candidus fest.

Nach gegenwärtiger Rechtsprechung sei lediglich der Arzt- oder Heilpraktikerstatus erforderlich, um osteopathisch tätig sein zu dürfen. Dies sichert jedoch keine osteopathische Qualifikation.

"Man muss zur Kenntnis nehmen, dass sich die Osteopathie immer größeren Zuspruchs erfreut und immer mehr Patienten diese Form der Medizin nachfragen. Es ist daher wichtig, dass Patienten die Sicherheit haben, über welche Ausbildung und Qualifikation ihr Osteopath verfügt. In der derzeitigen Situation ist es höchst intransparent und es gibt einen regelrechten Wildwuchs bei osteopathischen Angeboten - zum Nachteil der Patienten und qualifizierter Therapeuten. Die Intransparenz wird noch gesteigert dadurch, dass sich aufgrund der fehlenden bundesgesetzlichen Regelung offiziell niemand Osteopath nennen darf, sondern als Arzt oder Heilpraktiker firmieren muss. Wie soll ein Patient da den Durchblick behalten" unterstreicht Wolfram-Arnim Candidus.

Der Gesundheitsexperte unterstützt diesbezüglich die Forderungen des Verbandes der Osteopathen (VOD e.V), der zur Qualitätssicherung, für Patientensicherheit und Rechtssicherheit seit langem ein Berufsgesetz auf Bundesebene fordert.

Es kann nicht sein, dass der Bundesgesetzgeber hier eine wichtige Entwicklung verschläft und Patienten nicht wissen, in wessen Behandlung sie sich begeben. Auch die Krankenkassen brauchen Klarheit, damit Zuschüsse aus Beitragsmitteln einzig bei qualifizierten Osteopathen für qualitätsgesicherte Behandlungen ankommen. Es muss daher über gesetzlich geregelte Standards sichergestellt sein, dass die im Gesundheitssystem vorhandenen Mittel effizient eingesetzt werden.

Wir sehen einen dringenden Handlungsbedarf des Gesetzgebers mit den Gruppierungen der Selbstverwaltung, um zu einer für den Bürger, Versicherten und Patienten konsequent definierten Sicherheit des Berufsbildes des Osteopathen zu kommen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bürger Initiative Gesundheit e.V. Pressestelle Beethovenstr. 2, 86150 Augsburg Telefon: (0821) 508 679 60, Fax: (0821) 508 679 69

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