Forderungen zur Änderung des Sonn- und Feiertagsgesetzes gute Basis
(Schwerin) - Die Forderung des Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern, das Feiertagsgesetz der Landes zu ändern, wird von der Vereinigung der Unternehmens-verbände für Mecklenburg-Vorpommern unterstützt.
Der volkswirtschaftliche Sprecher der VU, Marcus Kremers, erklärte am 6.3.2001 dazu in Schwerin: Eine Angleichung des Gesetzes an die wirtschaftlichen Gegebenheiten und Erfordernisse darf selbstverständlich nicht dazu führen, dass religiöse, moralische oder gesellschaftliche Empfindungen missachtet werden. Eine zeitliche Verlegung der Feiertagsruhe um ein paar Stunden steht diesem aber nicht entgegen. In einem von vielen Urlaubern besuchten Land wie Mecklenburg-Vorpommern sind Feiertage für die Tourismus-, Hotel- und Gaststättenbranche besonders wichtig. Wenn Abendveranstaltungen um 24.00 Uhr enden müssen, sind diese praktisch nicht mehr durchführbar.
In diesem Zusammenhang greift Kremers den Antrag der CDU-Fraktion auf. Die Feiertagsruhe bleibt auch dann gewahrt, wenn sie statt um Mitternacht um 4 Uhr morgens beginnt. Der Antrag ist eine realistische und konsensorientierte Basis, damit Politik, Kirche und Unternehmensvertreter, wie der Hotel- und Gaststättenverband, sich nochmals intensiv beraten, um eine einvernehmliche und verantwortbare Gestaltung des Gesetzes zu erarbeiten, die den Interessen aller Seiten gerecht wird.
Quelle und Kontaktadresse:
Vereinigung der Unternehmensverbände für Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Marcus Kremers
Eckdrift 93
19061 Schwerin
Telefon: 0385/6356100
Telefax: 0385/6356151
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