Pressemitteilung | k.A.

Forderungen des Handelsverband BAG zur Sicherung und Stärkung des Einzelhandels in den Innenstädten

(Berlin) - Vor dem aktuellen Hintergrund der Insolvenzen diverser Einzelhandelsunternehmen hat der Handelsverband BAG einen Katalog mit 10 Forderungen zur Sicherung und Stärkung des Handelsstandortes „Innenstadt“ aufgestellt. Der Forderkatalog richtet sich an die Städte und Gemeinden, den entscheidenden Planungsstellen zur verträglichen Steuerung des Einzelhandels.

BAG-Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: “Die Einzelhandelsbranche ist nicht erst seit gestern geprägt von einem hochintensiven Wettbewerb bei einem gleichzeitigen Verkaufsflächenüberhang. Die derzeitige Krise einiger Handelsbetriebe in den Innenstädten ist u. a. das Ergebnis des bereits seit Jahren andauernden ruinösen Flächenwettbewerbs. Wer glaubt, Kaufkraft durch ständige Ausweitung von Verkaufsflächen zu erzeugen, ist auf dem Holzweg. Der viel zitierte „eine Euro“ kann nicht unendlich auf neuen Flächen ausgegeben werden. Wenn sich die Städte und Gemeinden nunmehr Sorgen um ihre Frequenzbringer in den Innenstädten machen müssen, ist das auch ein Ergebnis ihrer eigenen weitgehend verfehlten Planungspolitik. Sie sind nun endlich aufgefordert, dem Flächenwahnsinn ein Ende zu bereiten. Zeitgleich müssen die Standortbedingungen des innerstädtischen Einzelhandels weiter verbessert werden. Mit unserem Forderkatalog wollen wir den Kommunen einige nachhaltige Denkanstöße geben.“

Die vorhandenen Instrumente zur Steuerung der Flächeninanspruchnahme durch den Einzelhandel und damit grundsätzlich auch zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme durch Nutzungsänderungen oder Umwidmungen müssen nach Ansicht des Verbandes konsequenter genutzt werden. Die den Ländern und Kommunen zur Verfügung stehenden gesetzlichen Instrumentarien zur Steuerung der Einzelhandelsentwicklung sind auf den jeweiligen Planungsebenen der Raumordnung und der Bauleitplanung sehr weit entwickelt. Die Hauptprobleme liegen zumeist in der Umsetzung und im Vollzug der Instrumente vor Ort in den Kommunen. Es gilt, die ruinöse Flächenentwicklung im Einzelhandel nachhaltig zu unterbinden.

Pangels: „Die Bestandspflege der in den innerstädtischen Bereichen vorhandenen Einzelhandelsstrukturen sollte grundsätzlich Vorrang haben vor der Ausweisung neuer Einzelhandelsflächen. Die Rahmenbedingungen für den bestehenden Einzelhandel in den innerstädtischen Bereichen sind im bestandserhaltenden Sinne zu verbessern. Die Beseitigung vorhandener Leerstände im Einzelhandel der innerstädtischen Bereiche muss Priorität haben. Bevor neuer Einzelhandel in den Städten ausgewiesen wird, sollte der Nachweis erbracht werden, dass ohne die Neuansiedlung eine ernsthafte Gefährdung in der Versorgung der Bevölkerung eintreten würde. Art und Umfang neuer, zur Versorgung der Bevölkerung notwendiger Flächen für den Einzelhandel haben dem Grad zentralörtlicher Bedeutung zu entsprechen.“

Der Forderkatalog kann abgerufen werden unter www.bag.de / Presse / Pressemitteilungen.

Quelle und Kontaktadresse:
Handelsverband BAG, Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels e.V. Rolf Pangels, Hauptgeschäftsführer Friedrichstr. 60, 10117 Berlin Telefon: (030) 206120-0, Telefax: (030) 206120-88

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