Pressemitteilung | Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo)

Forderungen bestätigt: Busbranche begrüßt Verlängerung und Verbesserung der Überbrückungshilfen

(Berlin, 18. September 2020) - Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) begrüßt die heute von Bundesregierung verkündete Verlängerung der Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen. Die Fortschreibung des Programms bringt viele wichtige Verbesserungen, die der bdo für die mittelständischen Busunternehmen gefordert hatte. bdo-Präsident Karl Hülsmann sieht in den neuen Maßnahmen "ein wichtiges und notwendiges Zeichen im Kampf gegen die anhaltende Krise in der Busbranche". "Eine Vielzahl unserer Punkte und Positionen ist in dem neuen Paket enthalten", fasst Hülsmann zusammen.

Der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (bdo) hat mit großer Zustimmung auf die heute von der Bundesregierung bekanntgegebene Verlängerung der Überbrückungshilfen reagiert. Der Verband begrüßt ausdrücklich die Verlängerung der Laufzeit, die für die Busbranche dringend notwendig ist. Auch die inhaltliche Ausweitung sowie die Vereinfachung in Hinblick auf den Zugang sind gute Veränderungen.

"In dem heute von der Bundesregierung vorgestellten Paket sind viele wesentliche Forderungen des bdo erfüllt worden. Es werden mehr Unternehmen Zugang erhalten. Für eine längere Zeit. Und mit höheren Fördersummen. Wir sehen in den Maßnahmen daher ein wichtiges Zeichen der Bundesregierung, dass sie die Rettung mittelständischer Unternehmen weiter mit großer Energie vorantreiben will. Dies ist auch dringend notwendig, da sich die Folgen der Corona-Krise noch sehr lange und sehr stark auf unserer Branche auswirken werden. Mit den verbesserten Rettungsmaßnahmen schützt die Bundesregierung eine gesunde Branche, viele Arbeitsplätze, Wirtschaftskraft in ganz Deutschland und vor allem auch das klimafreundlichste Verkehrsmittel."

Bekanntgegeben wurden heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung mehrerer Bundesministerien unter anderem folgende Neuerungen bei den Überbrückungshilfen:

"Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

- einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
- einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.

Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

- 90 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch (bisher 80 Prozent der Fixkosten),
- 60 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50 Prozent und 70 Prozent (bisher 50 Prozent der Fixkosten) und
- 40 Prozent der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30 Prozent (bisher bei mehr als 40 Prozent Umsatzeinbruch).

Die Personalkostenpauschale von 10 Prozent der förderfähigen Kosten wird auf 20 Prozent erhöht.

Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen."

Der bdo und seine Landesverbände werden die Mitgliedsunternehmen zeitnah zu den Antragsmöglichkeiten und Bedingungen informieren.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer e.V. (bdo) Pressestelle Reinhardtstr. 25, 10117 Berlin Telefon: (030) 24089-300, Fax: (030) 24089-400

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