Forderung nach Erhalt bewährter Gerichtsstandorte / Keine Schließung des Oberlandesgerichts und der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz
(Berlin) - Die Vorsitzenden des Bundes- und der Landesverbände des Deutschen Richterbundes erklären ihre Solidarität mit ihren Kolleginnen und Kollegen, deren Gerichte von Schließungen bedroht sind. In vielen Ländern Deutschlands sollen Gerichte ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse der Bevölkerung vor Ort geschlossen oder zusammengelegt werden. Die neue Regierung in Rheinland-Pfalz will das Oberlandesgericht und die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz gegen die Interessen der Bürger wegrationalisieren.
Eine ausschließlich an wirtschaftlichem Denken orientierte Politik wird der Justiz als unabhängiger dritter Staatsgewalt mit einer überragenden Bedeutung für die Stabilität der Gesellschaft nicht gerecht. Es darf keinen Rechtsstaat nach Kassenlage geben. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine effektive Erfüllung des Justizgewährungsanspruchs, dazu gehört auch die Ortsnähe der Gerichte. Die Gesetzgeber sind verpflichtet, die Dritte Gewalt entsprechend ihrer von der Verfassung übertragenen Aufgabe zu respektieren und auszustatten.
Die Justiz darf nicht zum Spielball politischer Ränkespiele werden. Der bei der Diskussion um Gerichtsstandorte in Rheinland-Pfalz vermittelte Eindruck, Gerichte seien Behörden, die beliebig zur Disposition gestellt werden können, beschädigt die Rechtspflege insgesamt. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch darauf, dass der Justiz der nötige Respekt entgegen gebracht wird. An Verbesserungen und Modernisierungen in der Justiz arbeitet der Deutsche Richterbund konstruktiv mit. Die Aufgabe bedeutender Gerichtsstandorte bedarf einer am Ziel der Qualitätsverbesserung orientierten besonderen Rechtfertigung und setzt einen offenen Dialog und breiten Konsens voraus. Dies gilt nicht nur in Koblenz, Usingen oder Bautzen.
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