Pressemitteilung | foodwatch e.V.

foodwatch zu BGH-Urteil im Fall Ehrmann Monsterbacke und zu irreführender Werbung

(Berlin) - Zu dem heute erwarteten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu der irreführenden Werbeaussage ("So wichtig wie das tägliche Glas Milch!") bei dem Kinderquark "Monster Backe" von Ehrmann, erklärt Oliver Huizinga von foodwatch:

"Dass ein offensichtlich irreführender Werbeslogan für die Zuckerbombe Monsterbacke durch alle Instanzen bis zum BGH geht, zeigt: Der gesetzliche Schutz der Verbraucher vor Täuschung und Irreführung ist bislang völlig unterentwickelt. Gerichte müssen in mühsamen Einzelfallentscheidungen die Arbeit des Gesetzgebers übernehmen, solange Ministerin Aigner die eklatanten Gesetzlücken nicht schließt. Es ist höchste Zeit, dass Frau Aigner gegen den alltäglichen und allgegenwärtigen Etikettenschwindel im Supermarkt mit klaren Regeln vorgeht. foodwatch hat einen 15-Punkte-Plan für mehr Lebensmittelklarheit vorgelegt, mit dem die häufigsten Fälle von Verbrauchertäuschung verhindert werden könnten."

Quelle und Kontaktadresse:
foodwatch e.V. Pressestelle Brunnenstr. 181, 10119 Berlin Telefon: (030) 240476-0, Telefax: (030) 240476-26

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